Zulassungsvorraussetzungen für
internationale StudienbewerberInnen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu

  • den Zulassungsvoraussetzungen für Bewerberinnen/ Bewerber mit ausländischen Zeugnissen,
  • Studiengangwechsel und Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungen und
  • welche Schritte nach dem Erhalt der Zulassung zu unternehmen sind.

Weitere Informationen für StudienbewerberInnen mit Fluchthintergrund ohne Zeugnisunterlagen: https://www.fh-westkueste.de/international/refugees/.

[+] Zulassungsvoraussetzungen für Bewerberinnen/ Bewerber mit ausländischen Zeugnissen

Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da diese im Ablehnungsfall vernichtet werden!

Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie und deren Übersetzungen beizufügen (englische Zeugnisse brauchen nicht übersetzt zu werden):

Bewerbung auf das erste Fachsemester:

  • Kopie der Seite Ihres Passes, auf der sich Ihr Name und Ihr Passbild befinden
  • Schulabgangszeugnis, das im Heimatland zum Studium berechtigt, mit Aufstellung der Fächer und der Noten
  • Zeugnis oder Bescheinigung über eine eventuell im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (einschließlich Notenliste) oder Immatrikulationsnachweis einer Hochschule, falls vorhanden
  • Hochschulzeugnisse einschließlich der dazugehörigen Fächerliste mit Einzelnoten, falls vorhanden
  • Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht, falls vorhanden
  • Lebenslauf mit vollständiger tabellarischer Übersicht über den bisherigen Ausbildungsgang
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse für deutschsprachige Studiengänge
  • Nachweis der englischen Sprachkenntnisse für englischsprachige Studiengänge

Nachweis der Sprachkenntnisse für deutschsprachige Studiengänge:
Die für ein Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse werden durch die Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT, Beschluss der HRK vom 08.06.2004 und der KMK vom 25.06.2004 o.d.F. der HRK vom 10.11.2015 und der KMK vom 12.11.2015) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Anhang zum Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 1995 in der Fassung vom 24. März 2016 bestimmt. Die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse werden nach § 2 RO-DT durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) – oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachgewiesen. (Ausnahme: Im Master-Studiengang Automatisierungstechnik sind gem. Prüfungsordnung deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B2 des Common European Framework of Reference for Languages, CEFR, nachzuweisen.)

Dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe – sind gleichwertig:

  • das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) mit mindestens dem Gesamtergebnis DSH-2,
  • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDAF Niveaustufe TDN 4 ausweist,
  • das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung) mit dem im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs bestandenen Prüfungsteil Deutsch,
  • das Große Deutsche Sprachdiplom und das Kleine Deutsche Sprachdiplom, die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen wurden (seit 01.01.2012 vom Goethe-Zertifikat C2 abgelöst worden),
  • Inhaber eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom oder das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (seit 01.01.2012 vom Goethe-Zertifikat C2 abgelöst worden), das in Deutschland oder im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde,
  • die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München,
  • Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“
  • Absolventen eines Germanistikstudiums in Verbindung mit einem entsprechenden Sprachnachweis, in Grenzfällen beraten die Studienberatung, das International Office sowie der Kanzler/die Kanzlerin der Fachhochschule Westküste über die Sinnhaftigkeit der Zulassung (Einzelfallentscheidung)
  • die folgenden Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden:
    1. Der Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde
    2.  Das französische Diplôme du Baccalauréat mit Option internationale der deutschen Abteilungen
    3.  Das Europäische Abitur an den Europäischen Schulen insofern eine Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) erfolgreich absolviert wurde
    4. US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch
    5. Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
    6.  Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
    7.  Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)
    8.  Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna, Italien
    9.  Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Gimnasio Statale „M.Gioia“ in Piacenza, Italien
    10.  Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am “Educandato Statale Collegio Uccelis“ in Udine, Italien
    11. Das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarabschulschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian’s, Irland
    12.  Das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilungen am Liceo Ginnasio Statale „Romagnosi“ in Parma und am Liceo Classico Statale Socrate in Bari, Italien
    13.  Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache an der Scuola Internazionale Europea „A. Spinelli“ in Turin, Italien
    14.  Das Abschlusszeugnis der Internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico „Guiseppe Garibaldi“ in Neapel, Italien
    15.  Das Abschlusszeugnis der Internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico Statale „Umberto I“ in Palermo, Italien
    16.  Die polnische Maturaprüfung im Fach Deutsch an allgemeinbildenden Lyzeen mit bilingualem Bildungszweig mit dem Fach Deutsch als zweiter Unterrichtssprache

Gemäß § 8 Abs. 3 RO-DT werden Studienbewerbende für ausschließlich englischsprachige Studiengänge von der Fachhochschule Westküste vom Nachweis der deutschsprachigen Studierfähigkeit nach § 8 Abs. 2 RO-DT befreit. Dieses wird auf der Exmatrikulationsbescheinigung vermerkt. Die Prüfungsordnungen sehen stattdessen den Nachweis der englischsprachigen Studierfähigkeit vor. Die Befreiung wird mit der Auflage verbunden, mit Aufnahme des Studiums an Sprachlehrveranstaltungen zum Erwerb hinreichender Deutschkenntnisse teilzunehmen und die erfolgreiche Teilnahme bis zum Ende des ersten Studiensemesters nachzuweisen. Die Hochschule weist geeignete Anbieter von Deutschkursen nach.

Gemäß § 8 Abs. 3 RO-DT werden Gaststudierende ausländischer Partnerhochschulen nach § 38 Abs. 6 HSG von der Fachhochschule Westküste vom Nachweis der deutschsprachigen Studierfähigkeit nach § 7 Abs. 2 RO-DT befreit. Die Hochschule vereinbart mit den Partnerhochschulen ein geeignetes Vorbereitungsprogramm für den Aufenthalt in Deutschland, das auch den Erwerb von Deutschkenntnissen umfasst, sofern diese nicht bereits nachgewiesen werden können.

Die FHW ermöglicht Studienbewerbern die Erlangung der TestDaF-Prüfung in Zusammenarbeit mit dem Nordkolleg Rendsburg. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.nordkolleg.de.

Die Anforderungen für englischsprachige Studiengänge finden Sie in den Bewerbungsunterlagen oder im "Leitfaden für Studierende aus dem Ausland" in unserem Downloadbereich.

Bewerber aus der VR China und aus Vietnam:
Bewerbungen aus der VR China und aus Vietnam werden nur berücksichtigt, wenn Sie Ihre Unterlagen zur Überprüfung bei der Akademischen Prüfstelle (APS) eingereicht haben. Bitte schicken Sie mit Ihrer Bewerbung ein Exemplar des Zertifikats der APS (keine Kopien). Erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, stellen Sie Ihren Visaantrag bei der APS (China) oder bei der deutschen Botschaft (Vietnam).

Adresse der APS in China:
Kulturreferat der Deutschen Botschaft Peking
Akademische Prüfstelle
Landmark Tower 2, 8 Dongsanhuanbeilu, Büro 0311
Chaoyang District, 100004 Beijing
Tel.: 010 6590 7138  - Fax: 010 65907140
E-Mail: info(at)aps.org.cn
Website

Adresse der APS in Vietnam:
Deutsche Botschaft in Hanoi, APS
29 Tran Phu, Q. Ba Dinh
Hanoi
Tel.: (++84-4) 3845 3836/7 und 3843 0245/6
Fax: (++84-4) 3843 9969
E-Mail: aps_hanoi(at)yahoo.com
Website

Bewerbung auf höhere Fachsemester:
In höheren Fachsemestern können Studienplätze nur im Rahmen frei werdender Studienplätze vergeben werden. Liegen mehr Bewerbungen vor, als Studienplätze verfügbar sind, findet ein Auswahlverfahren statt.

Für Studierende, die innerhalb Deutschlands die Hochschule wechseln:
Wenn Sie sich in ein höheres Fachsemester für einen Studiengang an der Fachhochschule Westküste bewerben möchten, für den Sie bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind oder waren, reichen Sie bitte die erworbenen Studienleistungen (Notenspiegel, Zwischenzeugnisse) im Studienbüro ein. Sie werden dann in das richtige Semester eingestuft. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte die zum Seitenbeginn genannten sowie alle folgenden Unterlagen bei:

  • Immatrikulationsbescheinigung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie, aus der ersichtlich ist:
    • der Studiengang und -abschluss
    • die studierte Fachsemesterzahl
    • ob und seit wann Sie endgültig oder vorläufig immatrikuliert sind
  • Leistungsnachweise (z. B. Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an Pflichtveranstaltungen, Vordiploms- / Zwischenprüfungszeugnis) als einfache Kopie

Studiengangwechsel und Anrechnung
von im Ausland erworbenen Leistungen

Möchten Sie sich in ein höheres Fachsemester für einen Studiengang bewerben, für den Sie noch nicht endgültig in Deutschland eingeschrieben sind oder waren, so fügen Sie Ihrem Antrag bitte alle unter 1. genannten sowie folgende Unterlagen bei

  • Immatrikulationsbescheinigung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie, aus der ersichtlich ist:
    • der Studiengang und -abschluss
    • die studierte Fachsemesterzahl
  • eine Anrechnungsbescheinigung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopieund in beglaubigter Übersetzung, aus der das Fachsemester hervorgeht, in dem das Studium des beantragten Studienganges fortgesetzt werden kann. Voraussetzung ist, dass anrechenbare Studienleistungen und Studienzeiten festgestellt werden können.

Nach Erhalt
der Zulassung

Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, sollten Sie sich zuerst um das Visum bei der Deutschen Auslandsvertretung kümmern. Außerdem sollten Sie sich bereits aus dem Ausland eine Unterkunft organisieren.

Sie können sich um ein Zimmer im Studentenwohnheim bewerben unter www.studentenwerk.sh.  

Nach Ankunft in Heide sind folgende Schritte zu unternehmen (der AStA und das International Office helfen Ihnen dabei, deshalb dort zuerst melden):

  1. Einschreibung in der Hochschule
  2. Anmeldung im Rathaus
  3. Anmeldung bei der Ausländerbehörde des Kreises Dithmarschen
  4. ggfls. ein deutsches Bankkonto einrichten
  5. im Fachbereich über die zu besuchenden Veranstaltungen informieren