Aufgaben des Hochschulrates
gemäß Landeshochschulgesetz

  • Entscheidung bei Anrufung durch die Kanzlerin oder den Kanzler,
  • Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung,
  • Einvernehmen mit dem Senat zur Satzung über Qualitätssicherung,
  • Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote,
  • Stellungnahme zum Haushaltsplan,
  • Einvernehmen mit dem Senat über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule,
  • Einvernehmen mit dem Senat über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung einschließlich zugehöriger Satzungen, insbesondere zu den Grundsätzen über die Vergütung der Professorinnen und Professoren und den Abschluss der Vergütungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Präsidiums mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten,
  • Stellungnahme zur Einrichtung von Studiengängen,
  • Beratung der Berichte des Präsidiums, insbesondere der Berichte des Präsidiums über Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  • Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.

    Derzeitige Zusammensetzung des
    Hochschulrates der FH Westküste

    Vorsitzender

    StellvertreterIn

    Weitere Mitglieder