Der Studiengang ist zulassungsfrei und unterliegt keinem Numerus Clausus. Für allgemeine Informationen zu unseren Studiengängen, können Sie gerne auch Informationsmaterialien anfordern. Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus.
Um ein Studium an unserer Fachhochschule aufzunehmen ist ein 8-wöchtiges Grundpraktikum erforderlich. Das Grundpraktikum dient vornehmlich der Erkundung des zukünftigen Berufsfeldes und soll einen Einblick in technische, wirtschaftliche und soziale Gegebenheiten eines Unternehmens enthalten. Das Grundpraktikum sollte im Wesentlichen vor Studienbeginn absolviert sein und muss spätestens zum Vorlesungsbeginn des vierten Semesters vollständig nachgewiesen werden. Das Grundpraktikum entfällt, wenn bereits eine einschlägige Berufsausbildung absolviert wurde.