Unternehmen und SteuernMaßgebliche Entscheidungsprozesse auf unternehmerischer Ebene werden durch das Steuerrecht bestimmt. Der Schwerpunkt „Unternehmen und Steuern“ sowie „Steuern / Externe Rechnungslegung“ soll Studenten daher die Möglichkeit bieten, vertiefte Kenntnisse im Bereich des Steuerrechts zu erlangen. Dazu wird im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltungen Grundlagenwissen in den entsprechenden Rechtsgebieten vermittelt und anhand besonders praxisrelevanter Fallgestaltungen vertieft. Da häufig nicht nur die nationalen Regelungen von Bedeutung sind, sondern vielfach auch die auf grenzüberschreitende Sachverhalte anwendbaren Rechtsnormen, wird in den Lehrveranstaltungen auch auf internationale Sachverhalte Bezug genommen. Mögliche Einsatzgebiete sind die Insolvenzberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Wirtschaftsberatung, Bankwirtschaft sowie Unternehmensberatung.
Schwerpunktverantwortlicher Prof. Dr. Utz Küster Wissenschaftliche Mitarbeiterin
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