Die Studierenden haben die Möglichkeit ab dem dritten Semester eine der nachfolgenden Vertiefungsrichtungen zu wählen.
In jeder Vertiefungsrichtung müssen die Studierenden je 3 betriebswirtschaftliche und 3 wirtschaftsjuristische Module wählen.
| Insgesamt ist zu beachen, dass innerhalb der Vertiefungsrichtung mindestens 17 ECTS in betriebswirtschaftlichen und mindestens 18 ECTS in wirtschaftsjuristischen Modulen erlangt werden! |
Es werden folgende Vertiefungsrichtungen angeboten:
In der Vertiefungsrichtung Law & Human Resources Management werden die Studierenden auf die Anforderungen der (inter-) nationalen Personalwirtschaft/ -verwaltung vorbereitet.
Mögliche Berufsfelder: Personalverwaltung /-abteilung
Personalentwicklung
Personalvermittlungen
Kanzleien mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt
Unternehmensberatungen
In der Vertiefungsrichtung Law & Marketingmanagement werden die Studierenden gezielt auf die Anforderungen (inter-) national agierender Unternehmen im Hinblick auf deren Vermarktungsstrategien und deren Darstellung vorbereitet.
Mögliche Berufsfelder: Marketingmanagement im Unternehmen
Webeindustrie/ Medienindustrie
Unternehmensberatungen
Produktentwicklung/ -vermarktung
Kanzleien mit gewerberechtlichem Schwerpunkt
Die Vertiefungsrichtung Taxation & Finance bereitet die Studierenden gezielt auf die Anforderungen der (internationalen) Finanzwelt vor.
Mögliche Berufsfelder: Banken
Versicherungen
Finanzabteilungen/ -behörden
Unternehmensberatungen
Wirtschafts- und Steuerprüfungskanzleien
Mit der Vertiefungsrichtung Taxation & Accounting werden die Studierenden auf die steuerlichen und bilanzrechtlichen Herausforderungen von (internationalen) Unternehmen vorbereitet.
Mögliche Berufsfelder: Unternehmenscontrolling
Rechnungswesen
Banken
Behörden
Unternehmensberatungen
Wirtschafts- und Steuerprüfungskanzleien
Bitte beachten Sie, dass nur die jeweils in der Vertiefungsrichtung genannten Module anerkannt werden können. Es ist dabei jedoch unerheblich, wie viele Module im 3., 5. oder 6. Semester belegt werden (so ist es z.B. möglich zwei Module im 3. Semester und eines im 5. Semester zu belegen und dafür keines im 6. Semester).
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