24.03.09

Master Wirtschaft und Recht für Europa - Der Studienaufbau

Der Master-Studiengang bietet eine konsequente Weiterführung des bereits im Bachelor-Studiengang angelegten Konzeptes für „Wirtschaft und Recht“ und ermöglicht den Studierenden eine optimale Möglichkeit sich weiter zu qualifizieren und zu spezialisieren.

Die Studieninhalte bestehen zu jeweils 40% aus wirtschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anteilen sowie zu 20% aus der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen.

Im Master-Studiengang setzt eine Spezialisierung dahingehend ein, dass einerseits ein Zuschnitt auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen und andererseits auf die besonderen

Herausforderungen des europäischen Marktes erfolgt. Der Master-Studiengang bedingt eine höhere Komplexität der Studieninhalte aufgrund der Beschäftigung mit den unterschiedlichen, im europäischen Raum zusammentreffenden Rechtskreisen. Er verlangt von den Studierenden die Transferleistung von juristischer Grundkompetenz in interjuristisch fundiertes wirtschaftliches Handeln.

Im ersten Semester werden die betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Veranstaltungen durchgeführt. Die betriebswirtschaftlichen Studieninhalte „Strategische Unternehmensführung“ sowie „Planung und Controlling“ stellen insbesondere eine Ergänzung zu den wirtschaftsrechtlichen Veranstaltungen „Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung“ sowie „Internationales Steuerrecht unter besonderer Berücksichtigung europäischer Bezüge“ dar. Aufgrund der europäischen Ausrichtung des Studienganges finden Veranstaltungen zum interkulturellen Management statt, um den Studierenden Kenntnisse zur erfolgreichen Umsetzung der Unternehmenskultur, als Schlüsselfaktor des unternehmerischen Erfolgs, zu vermitteln.

Ein besonderer Schwerpunkt des zweiten Studiensemesters bildet das Thema Personal aus wirtschaftrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht. So werden eine betriebswirtschaftliche Vorlesung zum Thema „Personalmanagement“ sowie eine wirtschaftsrechtliche Vorlesung „Internationales Personalrecht im europäischen Raum“ angeboten. Diese Veranstaltungen werden zur Erlangung der entsprechenden Schlüsselkompetenzen durch ein Seminar „Personalführung“ ergänzt. Des Weiteren wird als wirtschaftsrechtliche Veranstaltung die Vorlesung „Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht im europäischen Raum“ angeboten. Eine weitere Besonderheit stellt das interdisziplinäre Seminar dar. Mögliche Themeninhalte könnten sein: „Due Dilligence - Unternehmensbewertung und Unternehmenskauf aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht“ oder „Unternehmensnachfolge aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht“. Die Seminare dienen dem Zweck, die praktische Anwendung des betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Wissens auf aktuelle Fragen hoher unternehmerischer Relevanz zu schulen sowie erarbeitete Lösungsvorschläge im Rahmen einer Diskussion mit Nachdruck zu vertreten.

Zur Förderung der notwendigen sprachlichen Qualifizierung der Studierenden sieht der Regelstudienplan in den ersten beiden Semestern eine Pflichtveranstaltung Englisch vor. Zudem werden bestimmte Vorlesungen zum Teil in englischer Sprache gehalten.

Das dritte Semester wird an einer ausländischen Partnerhochschule oder einer anderen geeigneten Hochschule durchgeführt, um die Studierenden auf fachspezifische Herausforderungen in Verbindung mit der fortschreitenden Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen vorzubereiten. Dort werden betriebswirtschaftliche, juristische und kulturelle Inhalte aus dem Blickwinkel des Gastlandes behandelt. Die betriebswirtschaftlichen Veranstaltungen vermitteln den Studierenden spezifische Kenntnisse in der Führung von Unternehmen des jeweiligen Landes sowie Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Funktionen. In den juristischen Veranstaltungen sollen die Studierenden umfangreiche Kenntnisse des Rechts und Wirtschaftsrechts des jeweiligen Gastlandes erwerben. Zudem werden landesspezifische Studien mit kulturellem, sprachlichem oder gesellschaftlichem Inhalt betrieben, um das Verständnis für Recht und Kultur des Gastlandes zu vertiefen und die Kenntnisse aus dem interkulturellen Management zu ergänzen. Innerhalb des Auslandssemesters sollen insgesamt 30 ECTS erworben werden, mindestens 10 ECTS in betriebswirtschaftlichen Veranstaltungen, mindestens 10 in (wirtschafts-) rechtlichen Veranstaltungen und mindestens 4 in Veranstaltungen, die landesspezifische Kenntnisse vermitteln.

Im vierten Semester erfolgt die Anfertigung der Master-Arbeit, die mit einem Referat abgeschlossen wird. Das Thema der Arbeit sollte entweder einen juristischen oder betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt behandeln und einen praktischen Bezug aufweisen. Die Arbeit ist in einem Zeitraum von drei Monaten, nach Möglichkeit in Kooperation mit einem Unternehmen, anzufertigen. Zur Sicherung des wissenschaftlichen Anspruchs wird ein begleitendes Seminar zur Anfertigung der Master-Arbeit angeboten.

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