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Hochschulrat

Gemäß Landeshochschulgesetz hat der Hochschulrat folgende Aufgaben:

  1. Entscheidung bei Anrufung durch die Kanzlerin oder den Kanzler,
  2. Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung,
  3. Zustimmung zur Satzung über Qualitätssicherung und zu Satzungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt,
  4. Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote,
  5. Stellungnahme zum Haushaltsplan,
  6. Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule,
  7. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung,
  8. Stellungnahme zur Einrichtung von Studiengängen,
  9. Beratung der Berichte des Präsidiums,
  10. Stellungnahme vor Abschluss und Überwachen der Erfüllung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.


Mit Stand vom 1. April 2009 setzt sich der Hochschulrat der FHW wie folgt zusammen:


Vorsitzender


Stellvertreter


Weitere Mitglieder