Gemäß Landeshochschulgesetz hat der Hochschulrat folgende Aufgaben:
- Entscheidung bei Anrufung durch die Kanzlerin oder den Kanzler,
- Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung,
- Zustimmung zur Satzung über Qualitätssicherung und zu Satzungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt,
- Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote,
- Stellungnahme zum Haushaltsplan,
- Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule,
- Beschlussfassung über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung,
- Stellungnahme zur Einrichtung von Studiengängen,
- Beratung der Berichte des Präsidiums,
- Stellungnahme vor Abschluss und Überwachen der Erfüllung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.
Mit Stand vom 1. April 2009 setzt sich der Hochschulrat der FHW wie folgt zusammen:
Vorsitzender
- Gunnar Liehr, VP, Head Sales New Markets
Siemens AG, Energy Sector
Renewable Energy Division - Wind Power
www.siemens.com
Stellvertreter
Weitere Mitglieder