BAföG

Da das Thema BAföG sehr umfangreich und individuell ist, weisen wir daraufhin, dass diese Seite nur einen kleinen und ersten Überblick darstellen soll.

Bevor Sie BAföG beantragen, ist es ratsam folgende Fragen für sich beantworten:

  • erfülle Ich die Fördervoraussetzungen?
  • kann Ich mein Bedarf durch eigenes Einkommen oder Vermögen decken? Können meine Eltern oder mein Ehepartner mein Bedarf decken?

Anspruch auf Leistung hat grundsätzlich wer:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein aufenthaltsrechtlicher Status inne hat
  • alle erforderlichen Leistungen während des Studiums erbringt (Nachweise müssen regelmäßig dem BAföG-Amt vorgelegt werden!)
  • das 30. Lebensjahr bei Beginn des Studiums nicht überschritten hat ( bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr)

Da das Thema Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei BAföG sehr umfangreich ist, bitten wir Sie sich auf den Seiten des Bundes zu informieren. Hier finden Sie auch alle Informationen zum elternunabhängigen BAföG.

  • BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen bewilligt.
  • Der Höchstsatz beträgt derzeit 735,00 €.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Auslandsaufenthalt während des Studiums gefördert werden.
  • Bei einem Fachrichtungswechsel muss für eine weitere Förderung ein wichtiger Grund vorliegen.
  • Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit.
  • Die Rückzahlung muss erst 5 Jahre nach Beendigung des Studiums erfolgen.
  • Die monatliche Mindestrückzahlungsrate liegt derzeit bei 105,00 €.
  • Rückzahlungsraten können bei einem Einkommen unter 1.070.00 € ausgesetzt werden.
  • Bei ganz oder teilweiser Darlehensrückzahlung können zwischen 8 und 50% des Betrags erlassen werden.

Der Antrag auf BAföG wird immer beim zuständigen Studentenwerk gestellt. Sollten Sie bei uns ein Studium aufnehmen oder bereits Student sein, richten Sie sich bitte an das Studentenwerk Schleswig-Holstein in Kiel.

Alle ausführlichen Informationen zum BAföG erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.

Weitere Infomationen

Nebenjob / Werkstudent

Wollen Sie auf keine fremde Hilfe angewiesen sein, können Sie natürlich auch neben dem Studium arbeiten. Und damit wären Sie nicht allein. Rund Zweidrittel aller Studierende arbeiten neben Ihrem Studium. Besonders, wenn Sie einen Job finden, der auch noch zu Ihrem Studienfach passt, kann so ein Nebenjob eine wertvolle Sache sein.

Jedoch sollten Sie hier einiges beachten:

Wer regelmäßig nicht mehr als 450,00 € verdient, muss i.d.R. keine Steuern zahlen, egal wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten. Auch sind Sie in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei. Von den Beiträgen zur Rentenversicherung können Sie sich befreien lassen. Zu beachten ist hier vor allem: Erhalten Sie zusätzliche Leistungen wie z.B. Weihnachtsgeld verdienen Sie mehr als 450,00 € und sind nicht mehr geringfügig beschäftigt!

Wenn Sie mehr als 450,00 € verdienen, sind Sie grundsätzlich rentenversicherungs- und steuerpflichtig. Der Beitrag zur Rentenversicherung richtet sich hierbei nach dem Gehalt. Solange Ihr Studium weiterhin im Vordergrund steht, zahlen Sie i.d.R. keine Beiträge in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Davon wird ausgegangen, wenn Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Was sonst noch wichtig zu wissen ist?

  • Erhalten Sie zudem BAföG? Dann ändert sich die BAföG-Förderung erst, wenn sie mehr als 5.400 Euro brutto im BAföG-Bewilligungszeitraum (nicht identisch mit dem Kalenderjahr!) verdienen.
  • Ist ein Pflichtpraktikum während Ihres Studiums in Ihrer Prüfungsordnung vorgesehen und erhalten Sie währenddessen eine Vergütung sind Sie sozialversicherungsfrei. Die Höhe der Wochenarbeitszeit und der Vergütung spielen dabei keine Rolle.

Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an unsere BAföG-Beratung.