Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Bewerbung insbesondere die Hinweise zum Studiengang Green Energy!
(1) Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die Zulassungsstelle der Fachhochschule. Sie holt dazu regelmäßig das Fachgutachten des betreffenden Fachbereichs ein.
(2) Für eine Zulassung zum Master-Studium müssen die Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Erfolgreicher Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studiengangs (Bachelor-oder Diplom-Studiengang mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 oder Staatsexamen mit der Abschlussnote "befriedigend" oder besser) und
b) dieses vorangegangene Studium muss aus den Disziplinen Technik, Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften stammen. Ebenfalls möglich ist ein vorangegangenes interdisziplinäres Studium, das mindestens eine der vorgenannten Disziplinen hauptsächlich umfasst,und
c) sofern der Bewerber/die Bewerberin nicht über einen deutschsprachigen Schulabschluss verfügt, der die Hochschulzulassungsberechtigung darstellt, ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnis gemäß der Einschreibeordnung mit der Bewerbung einzureichen.