Erasmus+ Blended Short Term Mobilitäten
ERASMUS+ ermöglicht es Ihnen, für eine Blended short term Mobilität (Kurzzeitaufenthalt) von mindestens 5 und maximal 30 Tagen an einer Erasmus+ Partnerhochschule zu studieren und dafür eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dieser kürzere physische Studienaufenthalt an der Erasmus+ Partnerhochschule muss verpflichtend durch eine virtuelle Komponente ergänzt werden. Zudem müssen mindestens 3 ECTS für die Erasmus+ Blended Short Term Mobilität vergeben werden. Beispiele für eine Erasmus+ Blended Short Term Mobilität wären etwa die Teilnahme an einer Summerschool oder die Teilnahme an einem BIP – Blended Intensive Programme an einer Erasmus+ Partnerhochschule.
[+] Ablauf der Bewerbung
- Eigenständige Suche nach einer Erasmus+ Short Term Blended Mobilität an einer Erasmus+ Partnerhochschule der FH Westküste, die die Voraussetzungen erfüllt (Mindestaufenthalt vor Ort von 5 Tagen; ergänzt durch virtuelle Phase, 3 ECTS)
- Falls Sie eine Anerkennung der Leistungen der Erasmus+ Blended Short Term Mobilität planen, füllen Sie das FH Westküste Learning Agreement aus und reichen es bei Ihrem Studiengang ein. Die Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem Ausland (Ablauf, Anlaufstellen, Fristen und Methodik) ist in der für Sie gültigen Prüfungsverfahrensordnung sowie in den Ausführungsbestimmungen zur Prüfungsverfahrensordnung dokumentiert. Sie finden beide Dokumente unter https://www.fh-westkueste.de/hochschulprofil/rechtliches/studierende/. Dort finden Sie auch die aktuelle, an der FH Westküste verwendete Methodik zur Notenumrechnung (unter der Übersicht "Umrechnungstabellen").
- Online Bewerbung über das MoveOn Bewerbungsportal
- Bitte benutzen Sie zur Anmeldung beim MoveOn Bewerbungsportal die LogIn-Daten Ihres Studierendenkontos (LogIn Daten für Moodle; z.B. maxmus63)
- Bitte benutzen Sie das im Portal verknüpfte Formular „Erasmus+ Blended Short Term Mobilität“
- Folgende Dokumente müssen für die Bewerbung bei MoveOn hochgeladen werden:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Screenshot/Programm/Flyer/Anmeldung für die Maßnahme (aus der die aufnehmende Gastinstitution hervorgeht, sowie der Name der Erasmus+ blended short term Mobilität, die physische und virtuelle Phase sowie die Anzahl der ECTS)
- Falls zutreffend: unterzeichnete Ehrenwörtliche Erklärung Zusatzförderung Fewer Opportunities (Blended Short Term Mobilität)
- Falls zutreffend: unterzeichnete Ehrenwörtliche Erklärung Zusatzförderung Grünes Reisen (Blended Short Term Mobilität)
[+] Bewerbungsfrist
- 3 Monate vor Beginn des Programms (virtueller und physischer Teil). Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragstellenden.
[+] Fördersätze und Top Ups
Fördersätze
Dauer der physischen Mobilität (vor Ort Aufenthalt) | Förderung |
Tag 1 -14 (Mindestdauer 5 Tage) | 79 € / Tag |
Tag 15 -30 (maximal 30 Tage) | 56 € / Tag |
ERASMUS Top-Ups (Zusatzförderungen)
Top Up für „Grünes Reisen“ | 50 € einmalig + falls zutreffend Reisekostenzuschuss für bis zu 4 Tage |
- Falls der Großteil (mindestens 50 % der Strecke) der Hin- und Rückreise nachhaltig bzw. grün erfolgt (z.B. Zug, Fernbus, Fahrgemeinschaft)
Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und diese im International Office der Fachhochschule Westküste auf Anfrage zur Prüfung einzureichen.
Top Up für Studierende mit „Fewer Opportunities“ | • Vor Ort-Aufenthalt 5-14 Tage: einmalig 100 € • Vor Ort-Aufenthalt 15-30 Tage: einmalig 150 € |
- Studierende, die für die Erasmus+ Blended Short Term Mobilität mit ihrem Kind/ihren Kindern zur Gasthochschule ins Ausland reisen
- Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland einhergeht
- Studierende aus einem nicht akademischen Haushalt
- Erwerbstätige Studierende (die mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandspraktikums eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, deren monatlicher Erwerb über 450 € und unter 850 € lag)
Studierende mit „Fewer Opportunities“ erhalten bei einer Erasmus+ Blended Short Term Mobilität zudem einen Reisekostenzuschuss, der sich nach Reisedistanz zum Zielort richtet:
Reisedistanz | Standardreise | „Grünes Reisen“ |
10 und 99 km | 23 EUR | - |
100 und 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000 und 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 und 3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000 und 7999 km | 820 EUR | - |
8000 km oder mehr | 1.500 EUR | - |
Studierende, die die Zusatzförderung beantragen, verpflichten sich, entsprechende Original-Nachweise für fünf Jahre aufzubewahren und diese auf Nachfrage beim International Office der Fachhochschule Westküste einzureichen.
Studierende mit einem GdB ab 50 können beim International Office der FH Westküste weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten erfragen.
Wie erfolgt die Beantragung der Zusatzförderung (Top-Ups)?
Die Beantragung der Zusatzförderung (Top-Ups) erfolgt über die Unterzeichnung der „Ehrenwörtlichen Erklärung Zusatzförderung Fewer Opportunities (Blended Short Term Mobilität)“ bzw. der "Ehrenwörtlichen Erklärung Zusatzförderung Grünes Reisen (Blended Short Term Mobilität)" zusammen mit der Bewerbung auf ein ERASMUS+ Stipendium.
[+] Vorbereitung und Ablauf DER ERASMUS+ BLENDED SHORT TERM MOBILITY
Vor Beginn des Programms (inkl. des virtuellen Teils des Programms)
1. Digitales Erasmus+ Learning Agreement und FH Westküste Learning Agreement
Sie füllen nach erfolgreicher Bewerbung das digitale Erasmus+ Learning Agreement for Studies (eine Anleitung finden Sie hier) aus und lassen es von Ihrer Studiengangsleitung und der aufnehmenden Erasmus+ Partnerhochschule genehmigen.
2. Grant Agreement & falls zutreffend Ehrenwörtliche Erklärungen
Nach erfolgreicher Bewerbung auf das Erasmus+ Stipendium für die Erasmus+ Blended Short Term Mobilität erhalten Sie vom International Office per E-Mail eine Benachrichtigung über die Höhe des Stipendiums sowie das Grant Agreement mit Ihren personalisierten Angaben zugeschickt. Dieses Dokument müssen Sie ergänzen, unterzeichnen und anschließend im Original im International Office einreichen. Falls Sie Zusatzförderungen für Grünes Reisen oder für Studierende mit Fewer Opportunities beantragt haben, müssen Sie zusätzlich die entsprechende Ehrenwörtlichen Erklärungen (Zusatzförderung Green Travel und/oder Fewer Opportunities) mit dem Grant Agreement im Original unterzeichnet beim International Office einreichen.
3. Erasmus Studierendencharta
Sie erhalten vom International Office die Studierendencharta, die Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Erasmus+ Programm aufklärt.
Vorbehaltlich verfügbarer Mittel werden Ihnen 100% Ihres Erasmus+ Mobilitätszuschusses zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes angewiesen, sofern alle erforderlichen Dokumente fristgerecht im International Office vorliegen.
Während des Auslandsaufenthalts
Der Auslandsaufenthalt muss vor Ort von der Gasthochschule bestätigt werden. Dazu muss ein „Letter of Confirmation“ von der Gasthochschule ausgefüllt und unterschrieben werden.
Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes/nach Rückkehr
Innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes müssen Sie folgende Unterlagen beim International Office der FH Westküste einreichen:
- Letter of Confirmation
- Zertifikat oder Transcript of Records der Gasthochschule mit Angabe der erreichten ECTS-Punkte
- EU-Survey
- Erfahrungsbericht oder Social Media-Beitrag
[+] Hinweise
- Hinweise zur Versicherung und zur Reisesicherheit
Wir empfehlen Ihnen, den Newsletter-Service des Auswärtigen Amtes für Ihr Zielland zu abonnieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/newsletter/bestellen-node. Sobald Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland geändert werden, erhalten Sie dann automatisch eine E-Mail, unabhängig von Ihrem aktuellen Aufenthaltsort. Weiterhin empfehlen wir Ihnen auch, sich vor der Abreise in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren (https://elefand.diplo.de). Mithilfe der Krisenvorsorgeliste können die Auslandsvertretungen vor Ort in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell mit deutschen Staatsangehörigen in ihrem Amtsbezirk in Verbindung treten.
Sie müssen für die Dauer des Auslandsaufenthalts krankenversichert sein. Zusätzlich wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Weitere Informationen erhalten Sie beim DAAD
Versicherungsstelle Tel.: 0228/882-8770;
E-Mail: versicherungsstelle(at)daad.de
https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/ - Hinweise zum Bewerberportal
Bitte notieren Sie sich Ihre MoveOn Zugangsdaten (insbesondere die verwendete Mailadresse), da Sie diese während des Bewerbungsprozesses mehrfach benötigen.
Innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie per E-Mail benachrichtigt, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Erasmus Förderung erhalten werden.
Überprüfen Sie bitte auch regelmäßig Ihren Spam Ordner, falls die Benachrichtigung dort eingegangen sein sollte.
Kontakt
Wir sind telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Gerne bieten wir telefonische, digitale oder persönliche Beratungstermine vor Ort an. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns, wenn Sie eine Beratung wünschen.
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…und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
E-Mail
international(at)fh-westkueste.de
Postanschrift
Fachhochschule Westküste
International Office
Fritz-Thiedemann-Ring 20
25746 Heide
Antje Korthals M.A.
Leiterin International Office
Telefon
+49 (0) 481 8555-171
Telefax
+49 (0) 481 8555-101
Anne-Katrin Beck M.A.
Leitung Strategie Internationalisierung
Schwerpunkt: Incoming Studierende, Geflüchtete
Telefon
+49 (0) 481 8555-173
Telefax
+49 (0) 481 8555-101
E-Mail
beck(at)fh-westkueste.de
Anna Sophie Tuxen
Schwerpunkte: Outgoing Studierende, Stipendienprogramme
Telefon
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tuxen(at)fh-westkueste.de