FAQ

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen

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A

Aufnahmeprüfung:

In den Bachelor-Studiengängen ist keine Aufnahmeprüfung notwendig.

Für unsere Master-Studiengänge müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen (zum Beispiel Englischkenntnisse oder bestimmte Studieninhalte aus dem Bachelorstudium) erfüllen. Welche das im genauen sind, finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs.

Ausländische Studienbewerber:

Studienbewerber mit nicht deutschen Zeugnissen schicken ihre Bewerbung direkt an unsere Fachhochschule.

Für ausländische Studienbewerber mit nicht deutschen Zeugnissen gibt es an der Fachhochschule Westküste eine Sonderquote bei den Zulassungen zum Studium. In diese Sonderquote fließen alle Bewerbungen von Studierenden aus nicht europäischen Ländern mit nicht deutschen Zeugnissen ein.

Darüber hinaus gelten sowie für ausländische als auch für deutsche Studienbewerber mit nicht deutschen Zeugnissen oder Zeugnissen aus EU-Ländern gesonderte Zulassungsvoraussetzungen.

Die gesonderten Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf unserer Seite den  Zulassungsvoraussetzungen für Internationale Studierende.

Auslandssemester:

In den Bachelor - Studiengängen International Tourism Management und Wirtschaftsingenieurwesen ist ein Auslandssemester Pflicht.

In dem Studiengang International Tourism Management haben Sie die Möglichkeit das Auslandssemester während des Praxissemesters (im 4. FS) abzuleisten oder Sie absolvieren ein Studiensemester an einer unserer Partnerhochschulen.

Das Auslandssemester im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen soll durch das Praxissemester (5. FS) abgeleistet werden. Sollte Ihnen dieses nicht möglich sein, können auch andere Lösungen gefunden werden. Bitte sprechen Sie dieses frühzeitig an.

Sollten Sie sich für ein Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen interessieren, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit unserem International Office in Verbindung.

Adressänderung:

Sollte sich Ihre Anschrift während der Studienzeit einmal ändern, können Sie diese über das Selbstbediener-Portal der HIS-GmbH ändern. Sie haben die Möglichkeit insgesamt zwei Anschriften in Bezug auf ihre Person zu hinterlegen. Wir unterscheiden hierbei zwischen einer Heimat- und einer Semesteranschrift. Sie können über das Selbstbediener-Portal selbst entscheiden, ob Sie Ihre Heimat- oder Semesteranschrift als Postanschrift hinterlegen.

AStA:

Der AStA ist der Allgemeine Studierendenausschuss. Er vertritt die Interessen der Studierenden einer Hochschule. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit sich im AStA zu engagieren, indem Sie einem seiner zahlreichen Referate beitreten und aktiv am Geschehen mitwirken. Außerdem bietet der AStA ein umfangreiches Sportangebot, welches kostenlos ist.

Für mehr Informationen: https://www.asta-westkueste.de/

B

BAföG:

Die BAföG-Beratung wird zentral vom Studentenwerk Schleswig-Holstein durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachhochschule Westküste dürfen und können Ihnen zum BAföG keine Fragen beantworten. Sollten Sie Fragen zum Thema BAföG haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Studentenwerk Schleswig-Holstein.

Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter: http://www.studentenwerk.sh

Die Antragsformulare finden Sie auf der Seite www.bafög.de

Bei BAföG Fragen können Sie mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 13:00 Uhr Frau Beatrice Richter-Bethge (Mitarbeiterin des Studentenwerks SH) im Gebäude 1.2., Raum 0.44. der FH kontaktieren.

Erste Informationen zum BAföG finden Sie auch auf unserer Internetseite unter BAföG.

Bewerbungsfristen:

Bewerbungen ins 1. Fachsemester bei Bachelor-Studiengängen erfolgen bei uns immer nur zum Wintersemester. Die Bewerbungsfrist beginnt jeweils am 30.04. eines jeden Jahres. Ende der Bewerbungsfrist für alle zulassungbeschränkten Studiengängen ist der 15.07. eines jeden Jahres. Für alle zulassungsfreien Studiengänge ist das Ende der Bewerbungsfrist der 31.08. eines jedes Jahres. Bewerbungen müssen immer bis spätestens zum 15.07. bzw. bis zum 31.08. eines Jahres bei uns eingegangen sein. Es zählt der Eingangsstempel der FH Westküste.

Für das Sommersemester startet die Bewerbungsfrist am 15.11. eines jeden Jahres und endet immer am 15.01. eines Jahres. Zum Sommersemester können wir nur Bewerbungen für das höhere Fachsemester berücksichtigen, nicht für das 1. Fachsemester.

Bachelorurkunde:

Nach Bestehen der Bachelorabschlussarbeit erhalten Sie die Bachelorurkunde und Ihr Prüfungszeugnis. Die Fertigstellung dauert etwa drei Wochen. Bitte sorgen Sie dafür, dass wir auch nach Studienabschluss eine gültige E-Mail-Adresse von Ihnen vorliegen haben. Wir werden Sie dann per E-Mail benachrichtigen, sobald das Zeugnis fertig ist. Wer sein Zeugnis per Post haben möchte, hinterlegt bitte ausreichend Porto in der Poststelle.

Bescheinigungen aller Art:

Wir stellen für Sie fast jede Bescheinigung aus.

Sollten Sie z.B. eine Bescheinigung für die Kindergeldkasse oder einen Praktikumsbetrieb benötigen, wenden Sie sich gern an uns. Wir möchten Sie bitten rechtzeitig vor Abgabetermin zu kommen, weil wir nicht immer die Bescheinigungen sofort ausstellen können.

Beurlaubung:

Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass während einer Beurlaubung alle Ihre Rechte und Pflichten ruhen. Sie haben somit keine Möglichkeit, während eines Beurlaubungszeitraumes Prüfungsleistungen zu erbringen. In absoluten Ausnahmefällen können Sie einen begründeten Härtefallantrag beim Prüfungsausschuss einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Vorfeld einer Beurlaubung mit dem BAföG-Amt in Verbindung setzen und sich dort umfassend zum Thema Beurlaubung und BAföG beraten lassen.

Bibliothek:

Wie jede Hochschule verfügt auch die FHW über eine Hochschulbibliothek. Sie befindet sich unmittelbar auf dem Campus zwischen Lehrgebäude und Mensa. Benötigen Sie Fachliteratur für eine Seminararbeit, um sich auf eine Prüfung vorzubereiten oder für Ihre Abschlussarbeit, so haben Sie die Möglichkeit sich die gewünschten Bücher je nach Verfügbarkeit direkt vor Ort oder über eine Fernleihe auszuleihen.

Briefkasten:

Gegenüber der Studienberatung / Zulassung ist ein grauer Briefkasten angebracht. Hier können und sollen Sie die Post für die Studienberatung und die Prüfungsämter einwerfen. Der Briefkasten wird mehrmals am Tag gelehrt. Für uns ist dies wichtig, da wir auf einigen Dokumenten unbedingt einen Eingangsstempel benötigen. Darüber hinaus haben Sie somit die Möglichkeit jederzeit ihre Unterlagen bei uns einzureichen, völlig unabhängig von den Öffnungszeiten.

C

 

Campusbesichtigungen:

Die Fachhochschule Westküste bietet für Schulklassen die Möglichkeit einer Campusbesichtigung. Aus organisatorischen Gründen können wir dieses zurzeit nicht für Einzelpersonen anbieten.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann melden Sie oder Ihr Lehrer sich bitte in der Studienberatung.

Grundsätzlich können Sie sich die Hochschule jederzeit auch gern eigenständig ansehen.

D

Durchschnittsnote:

Die Durchschnittsnote, die wir für das Zulassungsverfahren zugrunde legen, ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur-Zeugnis).

Die Note wird von uns nicht verändert und darf von Ihnen auch nicht aufgewertet werden.
Sollten Sie im Bewerbungsverfahren eine falsche Note angegeben haben und zu Unrecht eine Zulassung erhalten haben, so wird diese Zulassung von der Fachhochschule Westküste wieder zurück genommen.

E

Einschreibung:

Die Einschreibung oder auch Immatrikulation für einen Studiengang erfolgt erst, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.

Die Einschreibung findet im ersten Schritt online in unserem Bewerberportal statt. Die Frist der Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass die Online-Immatrikulation nur im genannten Zeitraum möglich ist.
Nachdem Sie die Online-Immatrikulation abgeschlossen haben, senden Sie uns die dort geforderten Unterlagen innerhalb der Einschreibefrist postalisch zu.

Einschreibeordnung:

Jeder Studierende der FH unterliegt der Einschreibeordnung. In der Einschreibeordnung sind die allgemeinen Rechte und Pflichten der Studierenden aufgeführt, die nicht den Bereich der Prüfungen betreffen. Wir empfehlen allen Studierenden sich die Einschreibeordnung durchzulesen, damit Sie alle Ihre Rechte aber auch Ihre Pflichten gegenüber der Hochschule kennen und wahrnehmen können. Die Einschreibeordnung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: http://www.fh-westkueste.de/hochschulprofil/rechtliches/hochschule/.

Ermäßigungen:

Für Studierende bietet die Volkshochschule Heide eine Ermäßigung von 40 Prozent auf die meisten Kursentgelte. Kostenlos (wenn Zuständigkeit Jobcenter, häufig Propädeutikum Teilnehmer in dieser Kategorie) oder mit 40% Rabatt (Studierende) bei der VHS Heide Kurse zu belegen.

Exmatrikulation:

Wenn Sie Ihr Studium an der FHW beenden möchten, müssen Sie Ihre Exmatrikulation bei der Studienberatung / Zulassung beantragen.

Das genaue Vorgehen finden Sie unter "Studierende-Rückmeldung/Exmatrikulation".

Bei Fragen wenden Sie sich gerne auch an beratung(at)fh-westkueste.de.

F

 

Fachhochschulreife:

Die Fachhochschulreife (FHR) setzt sich zusammen aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil. Erst nach Erwerb beider Teile sind Sie studienberechtigt.

Der fachpraktische Teil kann nachgewiesen werden durch:

eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht
ein einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gleichgestellt ist
ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst; abgeleistete Dienste von unter einem Jahr können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden.
Nach Erwerb des fachpraktischen Teils wenden Sie sich bitte an Ihre Schule, an der Sie den schulischen Teil der FHR erworben haben. Dort lassen Sie sich die komplette FHR anerkennen. Sie erhalten eine gesonderte Bescheinigung, auf der Ihre Durchschnittsnote und Ihr HZB-Datum eingetragen und bestätigt sind. Nach Erhalt dieser Bescheinigung sind Sie studienberechtigt.

Die Bescheinigung der HZB, das Zeugnis über den schulischen Teil der FHR und Ihr Praktikums-/Ausbildungszeugnis legen Sie Ihrer Bewerbung bei.

Hinweis: Die oben angegebenen Informationen gelten nur für das Bundesland Schleswig-Holstein. Jedes Bundesland handhabt diese Angelegenheit eigenständig. Bitte erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Schule über die gültigen Richtlinien für Ihr Bundesland.

Fernstudium:

Ein Fernstudium kann zurzeit an der Fachhochschule Westküste nicht absolviert werden. Alle Studiengänge der FH Westküste sind auf ein Vol- oder Teilzeitstudium, direkt an der FH, ausgerichtet.

Ausnahme bildet hier der Online-Studiengang Wirtschaft, Medien & Psychologie.

Fremdsprachen:

Als Fremdsprachen werden zurzeit Englisch und Spanisch angeboten.

Die Englisch-Kurse bauen auf dem „Schulenglisch“ auf. Für Spanisch sind keine Vorkenntnisse notwendig. Leider werden zurzeit nicht alle Sprachen in allen Studiengängen angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten Ihres favorisierten Studienganges.

Hinweis: Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in den jeweiligen Studiengängen einige Sprachen Pflicht sind, andere Wahlpflichtmodule.

Feedback:

Natürlich kann es mal zu Problemen im Verlauf des Studiums kommen. Nehmen Sie diese ernst und gehen sie frühzeitig an. Sie erhalten Unterstützung, wenn Sie folgendes Vorgehen beachten:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Dozenten.
  2. Wenden Sie sich an den Studiengangsverantwortlichen.
  3. Schreiben Sie uns eine E-Mail:

Auch bei Kritik oder Anregungen dürfen wir Sie bitten, diesen Ablauf zu berücksichtigen.

Formblatt 9 für BAföG:

Einige von Ihnen werden wohl BAföG bekommen. Das BAföG-Amt wird diese Studierenden anschreiben und nach dem Formblatt 9 fragen. Sie erhalten dieses Formblatt zum ersten Mal bei der Einschreibung und in Zukunft immer dann, wenn Sie sich rechtzeitig zurückgemeldet haben. Das Formblatt 9 ist der obere längliche Abschnitt auf Ihrem Leporello, auf dem die Angaben bezügliche Ihrer Hochschul- und Fachsemester angegeben sind.

G

Gasthörerschaft:

Sie haben die Möglichkeit mehrere Vorlesungen über die Dauer eines Semesters bei uns zu besuchen ohne, dass Sie über eine Zulassung zum Studium verfügen.

Die Gasthörerschaft ist allerdings kein Ersatz für ein komplettes Studium. Sollten Sie Interesse an einer Gasthörerschaft haben, senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag zu. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Grundpraktikum:

Ein Grundpraktikum muss für unsere dualen technischen Studiengängen nachgewiesen werden. Sollten Sie eine Ausbildung in einem technischen Bereich absolviert haben, kann Ihnen diese für das Grundpraktikum anerkannt werden.

Die Dauer des Grundpraktikums beträgt 8 Wochen. Wir empfehlen Ihnen ca. 4 Wochen des Praktikums/ggf. die kompletten 8 Wochen bereits vor Beginn des Studiums abzuleisten.

Das Grundpraktikum ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums. Es muss spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters von Ihnen vollständig erbracht worden sein.

Das Grundpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung für das Praxissemester, ohne Grundpraktikum können wir Sie nicht zum Praxissemester zulassen.

Hier finden Sie die Richtlinien zum Grundpraktikum.

H

Hochschuleignungsprüfung:

Verfügen Sie nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung, können Sie eine sogenannte Hochschuleignungsprüfung ablegen. Die Hochschuleignungsprüfung besteht aus dem Wissen der gymnasialen Oberstufe und dem fachlichen Wissen in Bezug auf den jeweiligen Studiengang, den Sie studieren wollen.

Die Prüfung dauert zeitlich eine Stunde. Während dieser Stunde werden Sie 30 Minuten zu allgemeinen Schulfächern (z.B. Mathe, Chemie, Physik, Englisch) und die restlichen 30 Minuten zu studiengangspezifischen Fächern (z.B. Wirtschaftsprivatrecht) befragt.

Die Ablegung der Hochschuleignungsprüfung ist kostenpflichtig.

Um zur Hochschuleignungsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

eine mind. 2-jährige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nach Bundes- oder Landesrecht in einem mit dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich;
eine mind. 3-jährige Berufstätigkeit mit mind. guten Leistungen in einem mit dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich;
Die Berufstätigkeit muss mindestens in Teilzeit erfolgt sein.

Für die Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 15.05. eines Jahres folgende Unterlagen bei uns ein:

Lebenslauf mit Lichtbild
eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Schulzeugnisses über die Berufsausbildung
eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Arbeitszeugnisses. Das Arbeitszeugnis muss Auskunft über die Art der Tätigkeit und die Dauer der Berufstätigkeit geben und eine Leistungsbeurteilung beinhalten,
eine Erklärung für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten und ob Sie bereits schon einmal eine Hochschuleignungsprüfung abgelegt haben,
ein Motivationsschreiben, welches die Gründe für die Aufnahme des Studiums erläutert.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Hochschulwechsel:

Sie können jederzeit zu uns an die Fachhochschule wechseln, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Studium nicht zufrieden sind oder andere Gründe vorliegen, die Ihnen ein Weiterstudieren an Ihrer bisherigen Hochschule nicht ermöglichen.

Sie können bei uns erneut im 1. Fachsemester starten oder, wenn Sie bereits fachspezifische Vorkenntnisse erlangt haben, in ein höheres Fachsemester einsteigen.
Die Bewerbung ins 1. Fachsemester erfolgt nur zum Wintersemester über unser Online-Bewerbungsportal. Den Link zur Online-Bewerbung finden Sie im Bewerbungszeitraum (30.04. bis 15.07. bzw. 31.08.) auf unserer Internetseite.
Zum Sommersemester kann nur eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester erfolgen. Ein entsprechendes Bewerbungsformular steht dann auf unserer Internetseite für Sie zur Verfügung (15.11. bis 15.01.).

Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie am Ende der Online - Bewerbung, wenn Sie den Button PDF - Druck aktivieren und das generierte Anschreiben ausdrucken.

Sollte es der Fall sein, dass Sie bei uns in ein höheres Fachsemester einsteigen möchten, dann müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Zum einen müssen Sie ausreichend anerkannte Leistungen aus Ihrem vorhergehenden Studium nachweisen. Zum anderen kann die FH Westküste Studierende nur dann in einem höheren Fachsemester aufnehmen, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind. Diese entstehen nur, wenn bereits eingeschriebene Studenten ihren Platz wieder freiwillig aufgeben oder von Amtswegen die Hochschule verlassen.

Generell ist bei einem Hochschulwechsel zu beachten, dass sie in keinem ihrer Studienfächer ein ENB (endgültig nicht bestanden) haben dürfen. Damit wären Sie in Ihrem Studiengang nicht mehr studienberechtigt.

Hochschulzugangsberechtigung (HZB):

Die Hochschulzugangsberechtigung ist die Befähigung an einer Fachhochschule oder Universität in Deutschland zu studieren. Die HZB erhalten Sie z.B. durch das Abitur oder die Fachhochschulreife.

Die Hochschulzugangsberechtigung kann Einschränkungen beinhalten. Falls Ihre Hochschulzugangsberechtigung Einschränkungen enthält, entnehmen Sie dies Ihrem Zeugnis. Hierfür müssten Sie sich den Bereich Bemerkungen ansehen.

WICHTIG: Sollten Sie im Besitz der Fachhochschulreife sein, prüfen Sie bitte unbedingt, ob Sie sowohl den schulischen als auch den praktischen Teil erfüllt haben. Ansonsten haben Sie keine HZB.

Ausführliche Informationen finden Sie im Register dieser Seite unter „Fachhochschulreife“.

I

Immatrikulation:

Mit dem Wort „Immatrikulation“ ist die Einschreibung an einer Fachhochschule oder Universität gemeint. Siehe auch unter Einschreibung.

Infomaterial:

Sie können sich das Informationsmaterial  über unsere Hochschule und zu jedem Studiengang gern auf unserer Homepage downloaden.

Wir haben zu unseren Studiengängen auch schriftliches Informationsmaterial, welches wir Ihnen gerne kostenlos zusenden. Fordern Sie es einfach hier an.

Sie können sich das Informationsmaterial aber auch gern auf unserer Homepage downloaden.

International Office (IO):

Das International Office hilft den Studierenden, wenn Sie ein oder mehrere Semester im Ausland verbringen möchten.
Ausländische Studierende bekommen hier Hilfe, wenn es darum geht, die ersten Behördengänge in Heide zu absolvieren.

Leiterin des International Office an der Fachhochschule Westküste ist Frau Antje Korthals.

M

Messen:

Wir sind als Fachhochschule Westküste auf verschiedenen Messen vertreten. Sie können uns gerne auf unseren Messen und Veranstaltungen besuchen und dort Ihre Fragen stellen.

N

NC Werte:

Der Numerus Clausus (NC) ist der Notendurchschnitt, den ein Bewerber erreicht haben sollte, um für bestimmte Studiengänge zugelassen zu werden. Der NC wird nicht im Vorfeld eines Bewerbungsverfahrens von der FH Westküste festgelegt, sondern kommt erst zustande, wenn das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist.

Im Folgenden finden Sie die NC-Werte des letzten Zulassungsverfahren der FH Westküste. Sie haben somit die Möglichkeit sich über die NC-Werte der Studiengänge zu informieren, um Ihre Chancen besser einzuschätzen zu können.

Wintersemester 2022/23

BWL:
In diesem Jahr wurden alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung waren, zugelassen.

ITM B.A.:
In diesem Jahr wurden alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung waren, zugelassen.

Immo:
In diesem Jahr wurden alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung waren, zugelassen.

WiR:
In diesem Jahr wurden alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung waren, zugelassen.

WiPsy B.A.:
Kriterium Note: 2,1
Kriterium Wartesemester: 6 und eine Note 2,6 (Die Note stellt ein Hilfskriterium dar.)

ITM M.A.:
In diesem Jahr wurden alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung waren, zugelassen.

Wipsy M.A.:
Kriterium Note: 2,2

O

Online Bewerbung:

Für das Wintersemester finden Sie ab dem 30.04. eines jeden Jahres das Online - Bewerbungsportal auf unserer Homepage. Am letzten Tag der Bewerbung (15.07. bzw. 31.08.) schließt sich das Online-Portal automatisch um 24.00 Uhr.

Bitte beachten Sie die Hinweise während der Online - Bewerbung und lesen Sie sich die Texte gut durch. Für die Angaben während der Bewerbungseingabe sind ausschließlich Sie verantwortlich. Wir bitten Sie besonders sorgfältig damit umzugehen. Falsche Angaben können dazu führen, dass Ihnen der angebotene Studienplatz wieder aberkannt wird.

P

Partnerhochschule:

Die FH Westküste hat eine Reihe von Partnerhochschulen auf der ganzen Welt. Zurzeit haben wir z.B. Partnerhochschulen in Schweden, Argentinien, Südafrika, China und Neuseeland.

Eine Übersicht der Partnerhochschulen finden Sie hier.

Praxissemester:

In jedem unserer Bachelor - Studiengänge ist ein Praxissemester von 20 Wochen Pflicht.

Für die Studiengänge des Fachbereiches Wirtschaft ist hierfür das 4. Fachsemester und für die Studiengänge des Fachbereiches Technik das 5. Fachsemester vorgesehen.

Das Praxissemester kann im In- oder Ausland abgeleistet werden. Der Betrieb, in dem Sie Ihr Praxissemester ableisten möchten, muss von Ihnen selbst gesucht werden. Allerdings können wir Ihnen auch einige Anlaufstellen nennen, wo Sie Stellenausschreibungen finden bzw. Kontakte vermitteln.

Studierende im Studiengang Management und Technik müssen das Praxissemester im Ausland absolvieren.

Probestudium:

Ein Probestudium ist für Studieninteressierte gedacht, die keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Ziel ist es, dass auch Studieninteressierte ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufnehmen können und sich somit für höherrangige Jobs qualifizieren.

Das Probestudium kann an der FH Westküste nur in den technischen Studiengängen absolviert werden.

Um zum Probestudium zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Eine qualifiziert abgeschlossene Berufsausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens „befriedigend“.
Die abgeschlossene Berufsausbildung und der gewählte Studiengang müssen zueinander in einer fachlichen Beziehung stehen.
Eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nach der Ausbildung, dabei können Ersatzzeiten mit höchstens drei Jahren auf die Berufstätigkeit angerechnet werden:
Grundwehr- oder Ersatzdienst gem. Art. 12a Abs. 1 und 2 GG bzw. eine entsprechende Dienstleistung auf Zeit,
Tätigkeiten als Entwicklungshelfer/-in im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes,
ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung des sozialen oder ökologischen Jahres,
die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen, in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.
Die Bewerber/die Bewerberin war noch an keiner anderen Hochschule des Landes Schleswig-Holstein im gewählten Studiengang eingeschrieben.


Für weitere Fragen oder zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

S

Semesterbeitrag:

Die Studierenden der Fachhochschule Westküste zahlen zurzeit einen Beitrag von 91,00 €. Der Beitrag setzt sich aus dem Beitrag für das Studentenwerk Schleswig - Holstein (79,00 €) und dem AStA -Beitrag (12,00 €) zusammen.

Sommersemester:

Das Sommersemester beginnt an der Fachhochschule Westküste am 01.03. und endet am 31.08.

Studentenwohnheim (StuWo):

Das Studentenwohnheim oder kurz StuWo befindet sich in der Prof.-Heinz-Haber-Straße. Es liegt in unmittelbarer Nähe zur Fachhochschule. Zu Fuß benötigt man ca. drei Minuten zur FH.

Das Studentenwohnheim wird zentral durch das Studentenwerk Schleswig-Holstein verwaltet. Um einen Platz im Wohnheim zu bekommen, müssen Sie sich um diesen beim Studentenwerk Kiel bewerben. Da diese Plätze sehr beliebt sind, sollten Sie sich rechtzeitig darum bemühen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerkes Schleswig - Holstein unter www.studentenwerk.sh.

Studienberatung:

Die Studienberatung wird zurzeit von Frau Janin Damms betreut. Sie können sich gerne mit der Studienberatung in Verbindung setzen und sich telefonisch, schriftlich oder persönlich beraten lassen. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Studienangebot:

Bachelorstudiengänge – Wirtschaft

Betriebswirtschaft (Abschluss Bachelor of Arts)
Triales Modell Betriebswirtschaft (Abschluss Bachelor of Arts)
Immobilienwirtschaft (Abschluss Bachelor of Arts)
International Tourism Management (Bachelor of Arts)
Wirtschaftspsychologie (Abschluss Bachelor of Science)
Wirtschaftsrecht (Abschluss Bachelor of Laws)
Masterstudiengänge – Wirtschaft

Green Energy (Abschluss Master of Science)
International Tourism Management (Master of Arts)
Wirtschaftspsychologie (Master of Science)
Wirtschaft, Medien & Psychologie, Online-Studiengang (Master of Arts)
Bachelorstudiengänge – Technik

Elektrotechnik / Informationstechnik (Bachelor of Science)
Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor of Science)
Green Technology (Bachelor of Engineering)

Masterstudiengänge – Technik

Automatisierungstechnik (Master of Science)
Mikroelektronische System (Master of Science) - kooperativer Stg. mit der HAW Hamburg)
Wirtschaftsingenieurwesen – Digitale Wirtschaft (Master of Science)
Nähere Informationen zu unserem Studienangebot können Sie schriftlich bei uns beantragen oder downloaden.

Studienbeginn:

Ein Studienbeginn im 1. Fachsemester ist bei uns nur zum Wintersemester möglich. Dies gilt für alle unsere Bachelor – Studiengänge.

In den Masterstudiengängen Automatisierungstechnik (AT), Mikroelektronische Systeme (MeS) und Wirtschaftsingenieurwesen – Digitale Wirtschaft (WDW) ist ein Start zu jedem Semester möglich.
Bewerbungen für den Studiengang MeS richten Sie zum Sommersemester an die Fachhochschule Westküste und zum Wintersemester an die HAW Hamburg.

Studienbeginn für den deutschsprachigen Masterstudiengang International Toursim Management ist nur zum Wintersemester möglich. Zum Sommersemester wird nur der englischsprachige Masterstudiengang International Tourism Management angeboten.

Für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich. Der geplante Online-Studiengang Wirtschaft, Medien & Psychologie wird jeweils zum Sommer- und Wintersemester angeboten.

Studiengebühren:

An der FH Westküste gibt es keine Studiengebühren. Lediglich der geplante Online-Masterstudiengang Wirtschaft, Medien & Psychologie ist gebührenpflichtig. Näheres regelt die Gebührensatzung.

T

Teilzeitstudium:

Ein Teilzeitstudium im Bachelorbereich an der FH Westküste ist zurzeit nur in den Studiengängen Wirtschaftspsychologie und Wirtschaftsrecht möglich. Alle anderen unserer Bachelor-Studiengänge sind auf ein Vollzeitstudium ausgerichtet. Die Masterstudiengänge können teilweise in Teilzeit studiert werden.

V

Veranstaltungen:

Sie können uns auf verschiedenen Veranstaltungen kennenlernen. Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Veranstaltungen.

Vollmacht:

Sollten Sie während des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens und/oder der Einschreibung nicht in Deutschland sein, raten wir Ihnen dazu eine Vollmacht zu Hause zu hinterlegen.

Mit dieser Vollmacht kann dann eine Person Ihres Vertrauens für Sie alles regeln.

Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Vollmacht uns im Original vorliegt und Sie den Wirkungskreis der Vollmacht nicht einschränken (z.B. nur auf die Einschreibung). Bitte klären Sie die Person Ihres Vertrauens darüber auf, dass Sie dann auch alle Rechte und Pflichten für Sie übernimmt. Sollte die Person Ihres Vertrauens irgendwelche Fristen nicht einhalten, so haben Sie die Konsequenzen zu tragen.

Vorbereitungskurse:

Der Fachbereich Technik bietet für Studienanfänger vor Beginn des Studiums einen Einführungskurs in Mathematik und Physik an.

Der Fachbereich Wirtschaft bietet für Studienanfänger vor Beginn des Studiums einen Einführungskurs in Mathematik und Wirtschaftsinformatik an.

Die entsprechenden Zeiträume werden zu gegebener Zeit auf der Internetseite Vorbereitungskurse bekannt gegeben.

W

Wartesemester:

Die Wartesemester werden von dem Tag an berechnet an dem Sie Ihre komplette Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben. Es zählen nur volle Halbjahre vom Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters für das die Zulassung beantragt wird. Die Berechnung der Wartesemester erfolgt automatisch durch die Zulassungsstelle.

Wintersemester:

Das Wintersemester beginnt am 01.09. und endet am 28./29.02. eines Jahres.

Z

Zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Der Bachelor-Studiengang Betriebswirtschafts – Triales Modell und unsere Master-Studiengänge International Tourism Management und Wirtschaftspsychologie sind zurzeit zulassungsbeschränkt.

Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl der zu vergebenen Studienplätze, so werden die Studienplätze abhängig vom NC und von den Wartesemestern vergeben.

Siehe auch NC- Werte.

Zulassungsfreie Studiengänge:

Unsere Bachelor-Studiengänge (mit Ausnahme von Betriebswirtschafts – Triales Modell) sowie die Master-Studiengänge Automatisierungstechnik, Green Energy und Wirtschaft, Medien & Psycologie (online) sind zurzeit zulassungsbefreit.

Wer sich für einen Studienplatz in diesen Studiengängen bewirbt und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält automatisch einen Studienplatz.

Zulassungsverfahren:

Die Studienplätze werden bei uns zu 80% nach der Note und zu 20% nach Wartesemestern vergeben.

Als erstes erfolgt die Zulassung im Rahmen des Hauptverfahrens. Sollten nicht alle Plätze nach dem Hauptverfahren vergeben sein, erfolgt ein Nachrückverfahren.

Die ersten Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden von uns Ende Juli / Anfang August verschickt. Die Bescheide aus dem Nachrückverfahren werden dann von uns Mitte August verschickt, sofern wir ein Nachrückverfahren durchführen müssen. Die Ablehnungsbescheide werden von uns erst verschickt, wenn das Zulassungsverfahren beendet ist. Dies erfolgt in der Regel erst im September.

Zulassungsvoraussetzungen:

Um zu einem unserer Bachelor - Studiengänge zugelassen zu werden, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind bei uns zurzeit für Bewerber mit deutschen Zeugnissen nicht vorhanden.

Um einen unserer Master-Studiengänge zu studieren, brauchen Sie einen ersten Studienabschluss (Bachelor-Abschluss). Weitere Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den entsprechenden Prüfungsordnungen des jeweiligen Studienganges.

Sie finden die Prüfungsordnungen auf unserer Website.

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