Senatsausschüsse

Der Senat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Ausschüsse bilden.
An der FH Westküste gibt es folgende Ausschüsse:

  • Zentraler Haushalts- und Planungsausschuss
    • Der zentrale Haushalts-und Planungsausschuss (ZHP) ist der zentrale Ausschuss einer Hochschule, wenn es um die Finanzen geht. Er ist zuständig für die Planung der Personal- und Sachmittel sowie der Raumplanung. Weiterhin bereiten die Mitglieder den Haushaltsplan der Hochschule vor.
  • Zentraler Studienausschuss
    • Der Zentrale Studienausschuss (ZSA) ist für alle die gesamte Hochschule betreffenden Fragen des Studiums und der Lehre zuständig. Er bereitet alle das Studium betreffenden Satzungen vor und berät den Senat und das Präsidium dahingehend.
  • Zentraler Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer
    • Der zentrale Ausschuss für Forschungs-und Wissenstransfer (FuE) berät den Senat und das Präsidium in Fragen der Forschung und des Wissenstransfers. Er macht Vorschläge und nimmt Stellung zu zentralen Fragen und Planungen der Hochschule in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Wissens- und Technologietransfer. Er unterstützt den Technologietransfer und die Drittmittelakquise und setzt sich für eine Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft ein.
  • Gleichstellungsausschuss 
    • Der Gleichstellungsausschuss berät unter dem Vorsitz der zentralen Gleichstellungsbeauftragten über alle Fragen im Bereich Gleichstellung an der FH Westküste, insbesondere über die Förderung der Chancengleichheit von Mitarbeitenden sowie von Studierenden und über die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Audits „familiengerechte Hochschule“ und erarbeitet hierzu Vorschläge.
  • Bibliotheksausschuss
    • Der Bibliotheksausschuss berät und macht Vorschläge zu allen Fragen des Benutzungsbetriebs, z. B. über die Anzahl vorhandener Exemplare von Lehrbüchern, Online-Lizenzen, Öffnungszeiten und Ausstattung der Bibliothek. Er erarbeitet zudem Anregungen zur Verteilung der jährlichen Haushaltsmittel und tagt ca. 1 x im Jahr.
  • Prüfungsausschuss
    • Für die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsverfahrensordnung und die Prüfungsordnungen zugewiesenen Aufgaben hat die Hochschule einen Prüfungsausschuss gebildet.
  • Widerspruchsausschuss
    • Für die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsverfahrensordnung und die Prüfungsordnungen zugewiesenen Aufgaben hat die Hochschule einen Prüfungsausschuss gebildet. Auf Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss Vorgänge, die in den oben genannten Ordnungen nicht abschließend geregelt sind. Dazu ist ein formloser schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift zu stellen. Dieser ist bei der Geschäftsführung des Ausschusses einzureichen (per Brief oder persönlich). Der jeweils nächste Sitzungstermin wird am Schwarzen Brett des Prüfungsausschusses (im Flur Prüfungsämter) bekannt gegeben.
      Belastende Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden dem Antragsteller/der Antragstellerin durch Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt. Gegen die Entscheidungen kann Widerspruch eingelegt werden.
      Widersprüche, die vom Prüfungsausschuss zurückgewiesen worden sind, werden automatisch an den Widerspruchsausschuss zur Entscheidung weitergeleitet.
  • Gemeinsamer Ausschuss Mikroelektronische Systeme (Mitglieder der FH Westküste)
  • Schlichtungsausschuss
  • Vergabeausschuss für das Deutschland-Stipendium
    • Der Ausschuss entscheidet über die Vergabe der Deutschlandstipendien für ein Jahr unter allen eingegangenen Bewerbungen. Er setzt sich aus einem Mitglied des Präsidiums, zwei Professorinnen/Professoren und zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zusammen. Es gilt „Die Satzung „Deutschland-Stipendium“ zur Umsetzung des Stipendienprogramm Gesetzes“.

Zusammensetzung

Besetzung der Ausschüsse (Senatsausschuss und andere Ausschüsse)

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Legende/Erläuterungen:

  • Der Senat kann § 21 Abs. 2 HSG zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Ausschüsse bilden; die Mitgliedergruppen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 müssen darin angemessen vertreten sein.
  • Der Senat muss als zentrale Ausschüsse einen Studienausschuss, einen Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer, einen Haushalts- und Planungsausschuss sowie einen Gleichstellungsausschuss bilden. Über die Einsetzung weiterer Ausschüsse entscheidet der Senat mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Senat gewählt. Es können auch Mitglieder der Hochschule gewählt werden, die nicht Mitglied des Senats sind.
  • Nach § 18 Abs. 5 der Verfassung der FH Westküste beträgt die Amtszeit der Mitglieder der Gremien zwei Jahre, die der Studierenden ein Jahr, sofern das HSG nichts anderes regelt.
  • Der Prüfungsausschuss ist in § 4 Abs. 1 PVO geregelt. Danach hat der Prüfungsausschuss 7 Mitglieder im Verhältnis 4:1:1:1 der Mitgliedergruppen der Hochschule. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt – insoweit abweichend von den anderen Ausschüssen – drei Jahre. Für die studentischen Mitglieder beträgt die Amtszeit auch hier nur ein Jahr. Die Professorenschaft stellt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter.
  • Auch im Gemeinsamen Ausschuss MeS beträgt die Amtszeit drei Jahre für Professor*innen und Mitarbeitende, ein Jahr für Studierende.
  • Die Zusammensetzung des Widerspruchsausschusses nach der PVO ist in § 25 Abs. 3 PVO niedergelegt. Danach bestellt der Senat der Hochschule einen Widerspruchsausschuss bestehend aus einem Mitglied des Präsidiums, jeweils einer oder einem Delegierten der Dekanate und einer oder einem Studierenden mit beratender Stimme. Der Senat bestimmt auch, welches dieser Mitglieder dem Ausschuss vorsitzt. Die Delegierten aus den Dekanaten dürfen nicht zugleich Mitglied im Prüfungs-ausschuss sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist nach § 24 Abs. 3 PVO beratendes Mitglied des Widerspruchsausschusses ohne Stimmrecht.
  • Die Zusammensetzung des Schlichtungsausschusses nach der Leistungsbezügesatzung (LBS) ist in § 10 LBS geregelt. Das Präsidium entscheidet gemäß § 9 LBVO über Widersprüche der Professor*innen gegen Entscheidungen des Präsidiums über die Gewährung und die Höhe von Leistungsbezügen. Zur Vorbereitung der Entscheidungen über Widersprüche zur Gewährung und Höhe von Leistungsbezügen für besondere Leistungen richtet die Fachhochschule Westküste einen Schlichtungsausschuss ein. Der Schlichtungsausschuss besteht aus drei Professor*innen der Fachhochschule Westküste, die vom Senat der Hochschule für die Dauer von 2 Jahren bestellt werden. Der Schlichtungsausschuss kann aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden wählen.
  • Ersatzvertreter sind eckigen Klammern genannt; die Amtszeiten sind bei den Ersatzvertreterin nur dann angegeben, wenn sie von den Amtszeiten der Vertreter abweichen.