Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. In diesem Sinne darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Ziel dieser Mobilitätsmaßnahme ist der fachliche Austausch, die Gewinnung neuer Perspektiven, die Stärkung der eigenen Kompetenzen und der Ausbau und die Vertiefung von Netzwerken. Anhaltspunkte zum Austausch mit unseren Partnerhochschulen finden Sie in unserem Publisher für Mitarbeitendenmobilität.
Gefördert werden kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen, wie z.B. Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, ...
Dauer des Aufenthalts: mind. 2 Tage, max. 60 Tage (bei Erasmus+ Mittelverfügbarkeit)

Aktivitätstypen:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • ...

[+] ABLAUF DER BEWERBUNG

Bewerbungsmodalitäten

Die Erasmus+ Mittel werden auf Grundlage des "first come, first serve"-Prinzips vergeben.

Bitte beachten Sie den im Prozesshandbuch im Intranet hinterlegten Prozess (Link funktioniert nur nach vorheriger Anmeldung) und die Checkliste für Outgoing Beschäftigte. 

  1. Formloser Antrag
    Bitte stellen Sie spätestens acht Wochen vor geplanter Mobilität formlos per E-Mail einen Antrag beim International Office (international(at)fh-westkueste.de), in dem Sie Ihr Vorhaben schildern (Name der Gastinstitution, Programmland, Reisedauer, Transportmittel im Falle von emissionsarmer An- und Abreise (Green Travel, s.u.)). Nach (positiver) Prüfung Ihres Vorhabens und vorbehaltlich Erasmus+ Mittelverfügbarkeit erhalten Sie vom International Office per E-Mail eine vorläufige Förderzusage und das Erasmus+ Mobility Agreement. Mit der vorläufigen Förderzusage erhalten Sie, falls zutreffend, die Vorlage für die ehrenwörtliche Erklärung zu "Green Travel".
  2. Erasmus+ Mobility Agreement
    Bitte füllen Sie das Erasmus+ Mobility Agreement aus, unterzeichnen es, schicken es per E-Mail an die Partnerhochschule bzw. Gasteinrichtung und lassen es von dieser ebenfalls unterschreiben. Anschließend reichen Sie das Formular bitte beim International Office ein (gescannte Version ist ausreichend).Falls zutreffend muss mit dem MA die ehrenwörtliche Erklärung zu "Green Travel" ausgefüllt und unterzeichnet mit eingereicht werden.
  3. Grant Agreement
    Nach Eingang Ihres vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Erasmus+ Mobility Agreements erhalten Sie vom International Office eine endgültige Förderzusage mit der Höhe des Mobilitätszuschusses sowie das Grant Agreement (Zuwendungsvertrag) mit Ihren personalisierten Angaben. Bitte unterzeichnen Sie es und reichen es im Original spätestens fünf Werktage vor Reisebeginn beim International Office ein.
  4. Dienstreiseantrag
    Bitte reichen Sie spätestens vier Wochen vor Reiseantritt das A1-Formular (für EU-Mitgliedstaaten) sowie Ihren Dienstreiseantrag bei der Dienstreisestelle ein. In diesem geben Sie bitte an, wie hoch der Mobilitätszuschuss aus Erasmus+-Mitteln ist.

Nach der Mobilität einzureichende Formulare

  1. Letter of Confirmation
    Bitte lassen Sie den mit der Förderzusage erhaltenen Letter of Confirmation am Ende Ihres Aufenthalts von der Partnerhochschule/Gasteinrichtung ausfüllen, unterschreiben und reichen ihn anschließend beim International Office ein.
  2. Online EU-Survey
    Bitte nehmen Sie an der Online Umfrage der EU-Kommission teil. Einen Link zu dieser Umfrage erhalten Sie per E-Mail unmittelbar im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt. Der Absender lautet replies-will-be-discarded(at)ec.europa.eu. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
  3. Bitte reichen Sie die Reisekostenabrechnung bei der Dienstreisestelle ein.

Die tatsächlich entstandenen Fahrt- und Aufenthaltskosten werden bis zu der Höhe der zugesagten Fördersumme erstattet. Eventuelle Fehlbeträge müssen ggf. aus anderen Mitteln gedeckt werden.

[+] BEWERBUNGSFRISTEN

Spätestens acht Wochen vor Beginn der geplanten Mobilität.

[+] BERECHNUNG DER FÖRDERUNG

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche auf der Basis von Stückkosten berechnet werden. Die Berechnung der Fahrtkosten erfolgt mit Hilfe eines von der EU erstellten Entfernungsrechners. Die Berechnung der Aufenthaltskosten erfolgt auf Grundlage von Tagessätzen, die sich je nach Höhe der Lebenshaltungskosten des entsprechenden Gastlandes richten.

In der neuen Programmgeneration wird emissionsarmes Reisen ("Green Travel") mit Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften in Form von Sonderzuschüssen gefördert, wenn mindestens 50% der Mobilität mit diesen nachhaltigen Transportmitteln bestritten werden. Die Sonderzuschüsse belaufen sich auf höhere Fahrtkosten (s.u.) und, falls zutreffend, bis zu vier zusätzliche Tagespauschalen (s.u.) für den zeitlichen Mehraufwand des nachhaltigen Reisens.

Aufenthaltskosten

In den Erasmus+ Projekten 2021, 2022, 2023 gelten folgende Tagespauschalen je nach Zielland (ab dem 15. Tag gilt ein niedrigerer Tagessatz).

ZiellandTagespauschale
(Tag 1-14)
Tagespauschale
(Tag 15-60)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden180 EUR126 EUR
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR

Fahrtkosten

Einfache Distanz (km)Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer
(= Hin- und Rückfahrt)
Green Travel
< 100 km23 EUR-
100 - 499 km180 EUR210 EUR
500 - 1.999 km275 EUR320 EUR
2.000 - 2.999 km360 EUR410 EUR
3.000 - 3.999 km530 EUR610 EUR
4.000 - 7.999 km820 EUR-
8.000 km und mehr1.100 EUR-

[+] HINWEISE

Versicherungsschutz im Ausland

Sie müssen für die Dauer des Auslandsaufenthalts kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein. Nach genehmigtem Dienstreiseantrag ist lediglich der Unfallversicherungsschutz für die Dauer des Dienstgeschäfts (tatsächliche Arbeitszeit) im Ausland über die FH Westküste gegeben. Unfallversicherungsschutz außerhalb des Dienstgeschäfts (z.B. Restaurantbesuch nach Feierabend) besteht hingegen nicht über die FH Westküste.

Sollte kein Versicherungsschutz über die aufnehmende Einrichtung bestehen, müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderung durch Erasmus+ auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Weitere Informationen erhalten Sie beim DAAD.

Kontakt

Wir sind telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Gerne bieten wir telefonische, digitale oder persönliche Beratungstermine vor Ort an. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns, wenn Sie eine Beratung wünschen.

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…und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.


E-Mail
international(at)fh-westkueste.de

Postanschrift
Fachhochschule Westküste
International Office
Fritz-Thiedemann-Ring 20
25746 Heide


Antje Korthals M.A.
Leiterin International Office

Telefon
+49 (0) 481 8555-171

Telefax
+49 (0) 481  8555-101

E-Mail
korthals(at)fh-westkueste.de


Anne-Katrin Beck M.A.
Leitung Strategie Internationalisierung
Schwerpunkt: Incoming Studierende, Geflüchtete

Telefon
+49 (0) 481 8555-173

Telefax
+49 (0) 481 8555-101

E-Mail
beck(at)fh-westkueste.de


Anna Sophie Tuxen
Schwerpunkte: Outgoing Studierende, Stipendienprogramme

Telefon
+49 (0) 481 8555-172

Telefax
+49 (0) 481 8555-101

E-Mail
tuxen(at)fh-westkueste.de