Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. In diesem Sinne darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Ziel dieser Mobilitätsmaßnahme ist der fachliche Austausch, die Gewinnung neuer Perspektiven, die Stärkung der eigenen Kompetenzen und der Ausbau und die Vertiefung von Netzwerken. Anhaltspunkte zum Austausch mit unseren Partnerhochschulen finden Sie in unserem Publisher für Mitarbeitendenmobilität.
Gefördert werden kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen, wie z.B. Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, ...
Dauer des Aufenthalts: mind. 2 Tage, max. 60 Tage (bei Erasmus+ Mittelverfügbarkeit)

Aktivitätstypen:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • ...

[+] ABLAUF DER BEWERBUNG (ab dem Erasmus+ Projekt 2024)

Bewerbungsmodalitäten

Die Erasmus+ Mittel werden auf Grundlage des "first come, first serve"-Prinzips vergeben.

Bitte beachten Sie den im Prozesshandbuch im Intranet hinterlegten Prozess (Link funktioniert nur nach vorheriger Anmeldung). 

  1. Eigenständige Klärung des Aufenthalts
    Individuellen Aufenthalt an ausländischer Hochschule oder Teilnahme an einem Programm (z.B. Sprachkurs, Staff Week) recherchieren bzw. klären, mit Vorgesetzter/m Vorhaben sowie evt. Bezuschussung des Weiterbildungsprogramms klären
  2. „Antrag auf Förderung einer Erasmus+ Personalmobilität“ stellen 
    Den vom/von der Mitarbeitenden und dem/der Vorgesetzten unterzeichneten „Antrag auf Förderung einer Erasmus+ Personalmobilität“ (Link funktioniert nur nach vorheriger Anmeldung) spätestens 9 Wochen vor geplanter Mobilität per E-Mail beim International Office international@fh-westkueste.de einreichen. Im Falle einer benötigten Finanzierung von Teilnahmegebühren bzw. Fortbildungskosten muss der Abschnitt „Finanzierung der Teilnahmegebühren bzw. Fortbildungskosten (optional)“ im oben genannten Antragsformular zusätzlich vom Budgetverantwortlichen ausgefüllt und unterzeichnet sein. 
  3. Prüfung des „Antrags auf Förderung einer Erasmus+ Personalmobilität“
    Das International Office bearbeitet den „Antrag auf Förderung einer Erasmus+ Personalmobilität“ und stellt, bei Eignung und Erfüllung der programmseitigen Voraussetzungen im Falle verfügbarer Erasmus+ Mittel eine Förderzusage, ein Mobility Agreement, ein Grant Agreement und ggf. eine Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel aus.
  4. Mobility Agreement, Grant Agreement, Ehrenwörtliche Erklärung „Green Travel“ ausfüllen und beim IO einreichen
    Diese Dokumente müssen ausgefüllt, unterschrieben und zurück an das IO gesendet werden. Das Mobility Agreement muss außerdem von der Gastinstitution gegengezeichnet werden.
  5. „Dienstreiseantrag für Erasmus+ Personalmobilitäten“ stellen und Anmeldung für die Maßnahme
    Spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt „Dienstreiseantrag für Erasmus+ Personalmobilitäten“ und das A1-Formular (für EU-Mitgliedstaaten) bei der Dienstreisestelle einreichen und selbstständig für die Fortbildungsmaßnahme anmelden.
  6. Reise buchen
    Nach Einreichung aller unterzeichneten Erasmus+ Formulare (Mobility Agreement, Grant Agreement und ggf. Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel sowie genehmigtem Dienstreiseantrag für Erasmus+ Personalmobilität) beim International Office wird die 1. Förderrate (i.H.v. 80 % der Gesamtfördersummer) auf das Konto der/des Geförderten überwiesen. Anschließend kann die Buchung der Reise erfolgen, dabei werden anfallende Rechnungen vom/von der Geförderten selbst bezahlt. Ausnahme: Falls im „Antrag auf Förderung einer Erasmus+ Personalmobilität“ eine Finanzierung der Teilnahmegebühren bzw. Fortbildungskosten beantragt wurde, sind Rechnungen hierfür an die FH Westküste z.Hd. des/der im Antrag genannten Budgetverantwortlichen zu richten.

Während des Aufenthalts

  1. Rechnungen, Belege und ÖPNV-Tickets für Steuererklärung aufbewahren
  2. Letter of Confirmation am letzten Tag der Maßnahme von der Gastinstitution unterschreiben lassen

Nach dem Aufenthalt (bis 30 Tage nach dem Aufenthalt)

  1. Letter of Confirmation beim International Office einreichen
  2. Online EU-Survey ausfüllen (Link zum Survey wird vom Beneficiary Module der EU an Ihre E-Mail-Adresse geschickt)
  3. nach Abschluss der Schritte 1 und 2: Auszahlung der 2. Rate (20%) auf das Konto der/des Geförderten
  4. Teilnahmebescheinigung einreichen
    Bitte reichen Sie, falls erhalten, die Teilnahmebescheinigung der (Fortbildungs-) Maßnahme für die eigene Personalakte bei der Personalabteilung ein.
  5. Ggf. Belege für Steuererklärung aufbewahren

[+] BEWERBUNGSFRISTEN

Spätestens neun Wochen vor Beginn der geplanten Mobilität beim International Office

[+] BERECHNUNG DER FÖRDERUNG

Die Erasmus+ Förderung setzt sich aus einer Tages- und einer Reisekostenpauschale zusammen. Folgende Förderraten gelten im Projekt 2024:

Tagespauschalen

ZiellandTagespauschale
(Tag 1-14)
Tagespauschale
(Tag 15-60)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden180 EUR126 EUR
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR

An der FH Westküste werden in der Regel maximal fünf Aufenthaltstage mit Tagespauschalen gefördert, um (gemäß European Policy Statement 2021-27 und der Internationalisierungsstrategie der FH Westküste) möglichst vielen Beschäftigten mit dem vorhandenen Budget die Teilnahme an Erasmus+ Mobilitäten zu ermöglichen und die interkulturellen Kompetenzen des Personals zu stärken.

Reisekostenpauschale

Die Berechnung der Reisekostenpauschale erfolgt mit Hilfe des EU Distance Calculators (einfache Strecke):

Reisedistanz (einfach)Standardreise

Green Travel

bis 99 km28 EUR56 EUR
100 - 499 km211 EUR285 EUR
500 - 1.999 km309 EUR417 EUR
2.000 - 2.999 km395 EUR785 EUR
3.000 - 3.999 km580 EUR610 EUR
4.000 - 7.999 km1.188 EUR1.188 EUR
8.000 km und mehr1.735 EUR1.735 EUR

Green Travel

Wenn Sie emissionsarm Reisen, können Sie Sonderzuschüsse für "Green Travel" erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass mehr als 50 % der An- und Abreise mit einem der folgenden Verkehrsmittel zurückgelegt werden: Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, zu Fuß. Die extra Förderung beläuft sich auf höhere Reisekostenpauschalen (s.o.) sowie bis zu sechs zusätzliche Tagespauschalen (s.o.) für den zeitlichen Mehraufwand für das emissionsarme, „grüne“ Reisen.

[+] HINWEISE

Versicherungsschutz im Ausland

Sie müssen für die Dauer des Auslandsaufenthalts kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein. Nach genehmigtem Dienstreiseantrag ist lediglich der Unfallversicherungsschutz für die Dauer des Dienstgeschäfts (tatsächliche Arbeitszeit) im Ausland über die FH Westküste gegeben. Unfallversicherungsschutz außerhalb des Dienstgeschäfts (z.B. Restaurantbesuch nach Feierabend) besteht hingegen nicht über die FH Westküste.

Sollte kein Versicherungsschutz über die aufnehmende Einrichtung bestehen, müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderung durch Erasmus+ auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Weitere Informationen erhalten Sie beim DAAD.