Gremienwahlen

Im Oktober starten jedes Jahr die Gremienwahlen der Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulgruppen im Senat, im Erweiterten Senat und in den Fachbereichskonventen (Wirtschaft/Technik) der Fachhochschule Westküste. Die entsprechenden Wahlunterlagen werden in der Regel Mitte November per Post zugestellt.

Was sind Senat, Erweiterter Senat und Fachbereichskonvente?

  • Jeder Fachbereichskonvent berät und entscheidet in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit durch das Hochschulgesetz oder die Verfassung der FH Westküste nichts anderes bestimmt ist.
  • Aufgaben des Senats:
    • in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium zu beraten, die die gesamte Hochschule betreffen,
    • Beschluss des Haushaltsplans,
    • Stellungnahme und Vorschläge zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
    • Stellungnahmen zu Prüfungsordnungen der Fachbereiche,
    • Beschlussfassung über Satzungen,
    • Stellungnahmen zu besonderen Forschungsprojekten
  • Aufgaben des Erweiterten Senats:
    • Stellungnahme zu einem Geschäftsbericht der Hochschule
    • die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
    • die Wahl der oder des Beauftragten für Diversität
    • Entscheidungen über Würden und Ehrungen (außer Ehrenpromotion)
    • Zustimmung zu Regelungen in einem Verhaltenskodex zu den Beschäftigungsbedingungen des Hochschulpersonals

Gewählt wird in Wahlgruppen, dabei bilden je eine Wahlgruppe:  1. Die Professoren/innen, 2. die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen sowie die Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte, 3. die Studierenden, wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Doktoranten/innen, 4. die Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung.

Die studentischen Mitglieder des Fachbereichskonvents sowie des Senats und Erweiterten Senats nehmen die Interessen der Studierenden wahr. Sie haben Antrags- und Stimmrecht. Für den Senat und die Konvente werden zwei Vertreter/innen mit jeweils einem/einer Ersatzvertreter/in gesucht. Für den Erweiterten Senat werden jeweils acht Vertreter/innen mit jeweils acht Ersatzvertreter/innen gesucht.

Die Wahlgruppen wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter sowie deren Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter in allgemeinen, fairen und geheimen Wahlen und unmittelbar nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl in die Hochschulorgane.

Die Gremienwahl der FHW wird für die Wahlgruppe der Studentinnen und Studenten jedes Jahr, für die übrigen Wahlgruppen alle zwei Jahre durchgeführt.

Die Stimmabgabe kann per Post erfolgen. Alternativ kann der Wahlumschlag in eine der an der FH aufgestellten Wahlurnen eingeworfen werden. Der Wahlbriefumschlag muss fristgerecht eingehen, da er sonst ungültig ist.

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Merkblatt, welches Ihren Wahlunterlagen beiliegt.

Übersicht

Hier finden Sie ein Organigramm, welches Ihnen verdeutlicht, wie unsere Gremien und Ausschüsse strukturiert sind.

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