CampusCard für Studierende
Mit der Immatrikulation bei uns an der Fachhochschule erhalten Sie eine CampusCard, die folgende Funktionen hat:
- Studierendenausweis
- Bibliotheksausweis
- Mensakarte
Bitte gehen Sie sorgsam mit der Karte um. Bekleben Sie diese nicht und bitte knicken Sie die Karte nicht. In den meisten Fällen kann die Karte dann nicht mehr validiert und genutzt werden.
Neuerstellung bei Verlust
Wenn Sie Ihre CampusCard verloren haben, oder Ihre CampusCard einen Defekt aufweist, können Sie eine neue CampusCard beantragen. Bitte gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Geben Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag auf Neuerstellung der CampusCard in der Information oder direkt in der Studienberatung/Zulassung ab.
- Für die Ersatzkarte (bei Verlust) wird eine Gebühr von 15,00 € fällig. Bitte bezahlen Sie diese in bar in der Information/Poststelle. Wir können Ihren Antrag auf Neuerstellung erst bearbeiten, wenn die Gebühr eingezahlt wurde.
Die neue Karte wird nach der Erstellung per Post versendet.
Kartensperrung bei Verlust
Die CampusCard kann durch die Studienberatung/Zulassung gesperrt werden. Bei der Erstellung einer neuen Karte erfolgt diese Sperrung automatisch.
Bitte beachten Sie, dass bei Verlust der Karte das darauf befindliche Guthaben nicht erstattet werden kann.
Nachträgliche Erstausstellung
Wenn Sie bereits an der FH Westküste eingeschrieben sind und innerhalb der ersten Monate nach Semesterbeginn noch keine CampusCard erhalten haben, senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten Antrag auf Neuerstellung der CampusCard zu oder geben Sie diesen in der Information oder direkt in der Studienberatung/Zulassung ab.
Für die Erstausstellung einer Karte wird keine Gebühr erhoben. Die Karte wird nach der Erstellung per Post versendet.
Verwaltung durch das Studentenwerk
Die Auszahlung der Restbeträge und der Service bei defekten Karten erfolgt in der Mensa.
Die Servicezeiten an der Mensa - Bargeldkasse zum Thema Auszahlung des Restbetrages / Rückkauf Campus-Card STW SH sowie Kartendefekte:
Montag - Donnerstag
10:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:00 Uhr.
[+] Studierendenausweis
Ihre CampusCard ist i.d.R. nur für ein Semester gültig. Sobald Sie sich für das nächste Semester rückgemeldet haben, können Sie die Gültigkeitsdauer durch Validierung verlängern. Den Automaten zur Validierung finden Sie im Foyer neben der Cafeteria, Richtung Fahrstuhl (neben dem Snackautomaten).
Validieren Sie Ihre CampusCard rechtzeitig, da Sie sonst ihre Gültigkeit verliert. Ist das Datum auf Ihrer CampusCard bereits abgelaufen, können Sie zwar immer noch alle Funktionen nutzen, allerdings können z.B. Ihr Studentenstatus und die damit verbundenen Vergünstigungen (Rabatte, ermäßigter Eintritt etc.) eventuell nicht mehr anerkannt werden.
Bei Fehlern des Aufdrucks oder der Automatenfunktion wenden Sie sich bitte an die Studienberatung/Zulassung.
Karte gesperrt? Dann haben Sie Ihre Karte entweder als Verlust gemeldet oder Sie sind exmatrikuliert.
[+] Mensakarte
Mit Ihrer CampusCard können Sie bargeldlos bezahlen. Um die Bezahlfunktion nutzen zu können, müssen Sie zunächst Geld auf Ihre CampusCard laden. Die Kartenaufwerter finden Sie im Foyer rechts neben der CafeLounge und im Eingangsbereich der Mensa. Haben Sie einen bestimmten Betrag aufgeladen, wird beim Bezahlen mit der CampusCard der entsprechende Preis einfach von der Karte abgebucht.
Mit Ihrer CampusCard können Sie Speisen und Getränke in der Mensa und in der CafeLounge bezahlen.
Um Ihre CampusCard aufzuladen, führen Sie diese in den Kartenschlitz des Aufwertungsautomaten ein und laden einen bestimmten Betrag auf. Beim Automaten im Foyer können Sie mit einer EC-Karte bezahlen. Der Automat in der Mensa nimmt dagegen nur Bargeld an. Nach Abschluss des Aufladevorgangs wird dir der Gesamtbetrag Ihrer CampusCard angezeigt und Sie können die Karte wieder aus dem Automaten ziehen.
Laden Sie nicht zuviel Geld auf einmal auf Ihre CampusCard, da Ihnen der aufgeladene Betrag bei Verlust der Karte nicht erstattet werden kann.
[+] Bibliotheksausweis
Zum Ausleihen von Büchern oder anderen Medien der Hochschulbibliothek benötigen Sie Ihre CampusCard. Zeigen Sie Ihre Karte einfach an der Theke der Bibliothek vor, um entsprechende Medien ausleihen zu können.
Hier finden Sie alle Informationen zur Bibliothek.
[+] Schließfachschlüssel
Ihre CampusCard funktioniert gleichzeitig als Schließfachschlüssel für die Schließfächer in der Bibliothek. Einfach einen offenen Schrank schließen, Karte vorhalten und schon ist das Schließfach geschlossen und kann nur noch mit Ihrer Karte geöffnet werden. Dazu wieder die Karte vor das Schließfach halten.
[+] FAQ
Bekomme ich zu Beginn jedes Semesters eine neue CampusCard?
- Nein. Die CampusCard wird einmalig ausgestellt und behält für das gesamte Studium Gültigkeit. Zu Beginn jedes neuen Semesters muss die Karte in dem Validierungsautomat validiert (d.h. mit dem Aufdruck des neuen Semesters bedruckt) werden.
Ich habe keine CampusCard erhalten. Was kann ich tun?
- Bitte senden Sie eine E-Mail an die Studienberatung/Zulassung. Bitte geben Sie im Betreff Ihre Matrikelnummer an.
Muss ich den Aufdruck des alten Semesters vor der Validierung für das neue Semester entfernen?
- Nein. Die CampusCard muss zu Beginn des neuen Semesters in den Validierungsautomaten eingeführt werden. Der Validierungsautomat entfernt durch ein Thermoverfahren den alten Ausdruck und druckt das neue Semester auf den TRW-Streifen.
Warum fehlt auf meiner CampusCard der Aufdruck des Semesters?
- Die Karte wird als "Blankokarte" verschickt und besitzt nur dann Gültigkeit, wenn sie von Ihnen validiert und damit im unteren Bereich mit dem Aufdruck für das aktuelle Semester versehen wurde.
Warum kann ich meine CampusCard nicht für das neue Semester validieren?
Dies kann verschiedene Gründe haben:
- Sie sind für das neue Semester nicht rückgemeldet. In diesem Fall wird erneut das letzte Semester auf die Karte gedruckt. Bitte setzten Sie sich mit der Studienberatung/Zulassung in Verbindung.
- Die Karte weist einen Defekt auf und der Validierungsautomat kann die Karte nicht lesen (Anzeige beachten). In diesem Fall wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Studienberatung/Zulassung. Ggf. muss eine neue Karte erstellt werden.
Was passiert mit der CampusCard nach der Exmatrikulation?
- Gültigkeit der CampusCard:
Die CampusCard ist bis zum Ende des auf dem TRW Streifen visualisierten Datums gültig. - Verbleib der CampusCard:
Die CampusCard muss mit dem Antrag auf Exmatrikulation nicht zurückgegeben werden. - Restguthaben auf der CampusCard:
Das auf der Karte vorhandene Restguthaben kann durch die Information/Poststelle ausgezahlt werden. - Konto der Bibliothek:
Die Begleichung offener Forderungen und die Schließung des Mitgliedskontos in der Zentralbibliothek sind notwendige Voraussetzung für eine Exmatrikulation. Die auf dem Studierendenausweis verwendete Kontonummer enthält Informationen zur Statusgruppe und kann somit nicht nach dem Studium weiterverwendet werden. Ein neues Konto in der dann geltenden Nutzergruppe kann jederzeit in der Bibliothek beantragt werden.
Welche Daten sind auf der CampusCard gespeichert?
Auf der Karten sind folgende Daten optisch personalisiert:
- Name und Vorname einschließlich Namenszusätzen
- Matrikelnummer
- Benutzernummer für Zentralbibliothek und Sportzentrum (Klartext und Barcode)
- Seriennummer der Karte
Im Chip der Karte sind folgende Daten gespeichert:
- Matrikelnummer
- Kartennummer
- Daten der Börse des Studentenwerkes (Börsenwert, Statusgruppe)
Wen kann ich bei Problemen kontaktieren?
- Fragen rund um die Ausgabe und Benutzung der CampusCard beantwortet gern die Studienberatung/Zulassung
Wo finde ich den Validierungsautomaten?
- Den Automaten zur Validierung finden Sie im Foyer neben der Cafeteria, Richtung Fahrstuhl (neben dem Snackautomaten).
[+] Hinweise zum Datenschutz
Die Ausgabe von chip-basierten Studierendenausweisen an Hochschulen in Schleswig-Holstein ist durch die Studenten-Daten-Verordnung des Landes geregelt.
Paragraph 6 beschreibt detailliert, welche Daten auf welche Weise erfasst und verarbeitet werden dürfen.
Landesverordnung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerberinnen, Studienbewerber, Studierenden, Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschule (StudDatenVO) vom 8. Sepetmber 2016.