Ausschreibungen
Übersicht über vergebene Aufträge gem. § 30 Abs. 1 UVgO
Auftragsvergaben der Fachhochschule Westküste
Bekanntmachung nach § 30 UVgO
Auftraggeber, soweit nicht anders benannt:
Fachhochschule Westküste
Zentrale Beschaffungsstelle
Fritz-Thiedemann-Ring 20
25746 Heide
Rahmenvertragsleistungen sind in dieser Auflistung nicht enthalten.
Vergabeverfahren | Auftragnehmer | Art und Umfang der Leistung | Zeitraum der Leistungserbringung |
Verhandlungsvergabe nach § 12 Abs. 3 (§ 8 Abs. 4 Nummer 9 bis 14 UVgO), Abs. 4 (10) | inspektour GmbH - Tourismus- und Regionalentwicklung Osterstraße 124 20255 Hamburg | Bereitstellung von Daten der internationalen Destination Brand-Studienreihe als Grundlage für die Nutzung auf unterschiedliche Weise in der Lehre mit sämtlichen nicht-erwerbswirtschaftlichen Verwertungsrechten. | Bis Ende 2021 |
Verhandlungsvergabe nach § 12 Abs. 3 (§ 8 Abs. 4 Nummer 9 bis 14 UVgO), Abs. 4 (10) | inspektour GmbH - Tourismus- und Regionalentwicklung Osterstraße 124 20255 Hamburg | Bereitstellung von Daten der nationalen Destination Brand-Studienreihe als Grundlage für die Nutzung auf unterschiedliche Weise in Lehre und Forschung mit sämtlichen nicht-erwerbswirtschaftlichen Verwertungsrechten. | Bis Ende 2021 |
Verhandlungsvergabe nach § 12 Abs. 3 (§ 8 Abs. 4 Nummer 9 bis 14 UVgO), Abs. 4 (10) | insite education Barnerstr. 3a 22765 Hamburg | Hybrid Energy Lab System – Ausbildungssystem zur Energiespeicherung mit Wasserstoff | Bis Ende 2021 |
Bekanntmachung aktueller Ausschreibungsverfahren:
Zur Zeit liegen keine öffentlichen Ausschreibungen vor.
Vertragliche Grundlagen und Hinweise
Am 28.02.2019 wurde das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein (Vergabegesetz Schleswig-Holstein -VGSH -) im GVOBl. Schl.-H. (ab Seite 40) veröffentlicht und ist zum 01.04.2019 in Kraft getreten. Damit verbunden, ersetzt die UVgO für ab diesem Zeitpunkt neu begonnene Vergabeverfahren die VOL/A als maßgebliche Vergabeordnung für den unterschwelligen Liefer- und Dienstleistungsbereich.
Zudem wurde -jetzt in Grundlage des VGSH und nicht mehr in Grundlage des zwischenzeitlich aufgehobenen TTG- am 11.04.2019 außerdem eine neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung -SHVgVO- mit rückwirkender Wirkung zum 01.04.2019 im GVOBl. Schl.-H. veröffentlicht (ab Seite 72), in der zahlreiche Ausnahmen bzw. Abweichungen von der direkten Anwendung der UVgO für unterschwellige, schleswig-holsteinische Vergabeverfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich geregelt werden.
Als anzuwendende Vergabeordnung im unterschwelligen Bauleistungsbereich wird darin zudem die bereits im Bundesanzeiger am 19.02.2019 veröffentlichte Neufassung der VOB/A 2019 für verbindlich erklärt, wiederum mit einigen Ausnahmen bzw. Abweichungen für schleswig-holsteinische Vergabeverfahren.
Die Schwellenwerte für Vergaben im Bereich der EU betragen | ab 01.01.2022 | bis 31.12.2021 |
Bauaufträge | 5.382.000 € | 5.350.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge – Öffentliche Auftraggeber | 215.000 € | 214.000 € |
Konzessionen | 5.382.000 € | 5.350.000 € |
Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden | 431.000 € | 428.000 € |
Liefer- und Dienstleistungen – Verteidigung/Sicherheit – Obere und oberste Bundesbehörden | 431.000 € | 428.000 € |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber | 750.000 € | 750.000 € |
Vertragsgrundlagen
- Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
- Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO )
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabeordnung öffentliche Aufträge (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Ausgabe 2019
- Bewerbungsbedingungen der FH Westküste
- Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT- Leistungen (EVB-IT)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Landesverordnung zur Ausführung des 4. Teils des GWB
- Mindestlohn:
Mit dem neuen Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) hat der Gesetzgeber Vergabeverfahren in Schleswig-Holstein vereinfacht, indem auf ein Vielzahl von Erklärungen und Nachweisen verzichtet wurde, die Bewerber und Bieter und der Geltung des TTG abzugeben hatten. Entfallen sind u.a. die Erklärung zur Auftragssperre, die Pflicht zur Vorlage der Nachweise der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die Kleine und die Große Verpflichtungserklärung zur Tariftreue. Geblieben ist jedoch die Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns von 9,99 Euro (brutto), nun allerdings erst ab einem Auftragswert von 20.000 Euro (netto).
Formblatt 251 – Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ( Stand: April 2019)
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