Informationen zum Nachteilsausgleich

Antrag auf Nachteilsausgleich in besonderen Lebenssituationen

Studierende haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche bei den Studienangeboten, der Studienorganisation und den Prüfungen (§ 3 Abs. 5 HSG) in besonderen Lebenssituationen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen dazu in einem Flyer (Deutsche Version; English Version) und einem etwas ausführlicheren Informationsblatt zum Nachteilsausgleich / Information on Disadvantage Compensation zusammengestellt.

Hier finden Sie das entsprechende Formular zur Antragstellung: Antrag auf Genehmigung eines Nachteilsausgleichs 
You can find the relevant application form here: Application for disadvantage compensation