Senatsausschüsse

Der Senat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Ausschüsse bilden.
An der FH Westküste gibt es folgende Ausschüsse:

  • Zentraler Haushalts- und Planungsausschuss
    • Der zentrale Haushalts-und Planungsausschuss (ZHP) ist der zentrale Ausschuss einer Hochschule, wenn es um die Finanzen geht. Er ist zuständig für die Planung der Personal- und Sachmittel sowie der Raumplanung. Weiterhin bereiten die Mitglieder den Haushaltsplan der Hochschule vor.
  • Zentraler Studienausschuss
    • Der Zentrale Studienausschuss (ZSA) ist für alle die gesamte Hochschule betreffenden Fragen des Studiums und der Lehre zuständig. Er bereitet alle das Studium betreffenden Satzungen vor und berät den Senat und das Präsidium dahingehend.
  • Zentraler Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer
    • Der zentrale Ausschuss für Forschungs-und Wissenstransfer (FuE) berät den Senat und das Präsidium in Fragen der Forschung und des Wissenstransfers. Er macht Vorschläge und nimmt Stellung zu zentralen Fragen und Planungen der Hochschule in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Wissens- und Technologietransfer. Er unterstützt den Technologietransfer und die Drittmittelakquise und setzt sich für eine Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft ein.
  • Gleichstellungsausschuss 
    • Der Gleichstellungsausschuss berät unter dem Vorsitz der zentralen Gleichstellungsbeauftragten über alle Fragen im Bereich Gleichstellung an der FH Westküste, insbesondere über die Förderung der Chancengleichheit von Mitarbeitenden sowie von Studierenden und über die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Audits „familiengerechte Hochschule“ und erarbeitet hierzu Vorschläge.
  • Bibliotheksausschuss
    • Der Bibliotheksausschuss berät und macht Vorschläge zu allen Fragen des Benutzungsbetriebs, z. B. über die Anzahl vorhandener Exemplare von Lehrbüchern, Online-Lizenzen, Öffnungszeiten und Ausstattung der Bibliothek. Er erarbeitet zudem Anregungen zur Verteilung der jährlichen Haushaltsmittel und tagt ca. 1 x im Jahr.
  • Prüfungsausschuss
    • Für die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsverfahrensordnung und die Prüfungsordnungen zugewiesenen Aufgaben hat die Hochschule einen Prüfungsausschuss gebildet.
  • Widerspruchsausschuss
    • Für die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsverfahrensordnung und die Prüfungsordnungen zugewiesenen Aufgaben hat die Hochschule einen Prüfungsausschuss gebildet. Auf Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss Vorgänge, die in den oben genannten Ordnungen nicht abschließend geregelt sind. Dazu ist ein formloser schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift zu stellen. Dieser ist bei der Geschäftsführung des Ausschusses einzureichen (per Brief oder persönlich). Der jeweils nächste Sitzungstermin wird am Schwarzen Brett des Prüfungsausschusses (im Flur Prüfungsämter) bekannt gegeben.
      Belastende Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden dem Antragsteller/der Antragstellerin durch Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt. Gegen die Entscheidungen kann Widerspruch eingelegt werden.
      Widersprüche, die vom Prüfungsausschuss zurückgewiesen worden sind, werden automatisch an den Widerspruchsausschuss zur Entscheidung weitergeleitet.
  • Gemeinsamer Ausschuss Mikroelektronische Systeme (Mitglieder der FH Westküste)
  • Schlichtungsausschuss
  • Vergabeausschuss für das Deutschland-Stipendium
    • Der Ausschuss entscheidet über die Vergabe der Deutschlandstipendien für ein Jahr unter allen eingegangenen Bewerbungen. Er setzt sich aus einem Mitglied des Präsidiums, zwei Professorinnen/Professoren und zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zusammen. Es gilt „Die Satzung „Deutschland-Stipendium“ zur Umsetzung des Stipendienprogramm Gesetzes“.