Erasmus+ Auslandsstudium für Studierende

Erasmus + ermöglicht es Ihnen, für Ihren Auslandsaufenthalt an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen in Europa finanzielle Unterstützung zu erhalten.

[+] Ablauf der Bewerbung

Die Bewerbung um eine ERASMUS+ Förderung für ein Auslandsstudium erfolgt in einem zweistufigen Prozess:

  1. Zunächst müssen Sie sich bis zum 31. Januar auf einen Platz an einer unserer ERASMUS+ Partnerhochschulen über das Bewerbungsportal bewerben und zeitgleich  das FHW Learning Agreement ausfüllen und bei Ihrem Studiengang einreichen.
  2. Sofern Sie eine Zusage für einen Platz an einer ERASMUS+ Partnerhochschule vom International Office erhalten, bekommen Sie vom International Office im Mai/Juni automatisch Informationen zur Bewerbung auf finanzielle Unterstützung dieses Auslandssemesters durch Erasmus+ zugesandt.
  3. Sie füllen das digitale Erasmus+ Learning Agreement for Studies (eine Anleitung finden Sie hier) aus und lassen es von Ihrem Studiengang und Ihrer Partnerhochschule genehmigen.
  4. Online Bewerbung über das Erasmus+ Bewerbungsformular, das Sie per Mail von uns erhalten haben.
  5. Folgende Dokumente müssen für die Bewerbung in MoveOn hochgeladen werden:

[+] Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung für ein Auslandssemester an einer Erasmus+ Partnerhochschule ist grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Beginn des Semesters an der Erasmus+ Partnerhochschule.

Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen sowie deren fristgerechte Einreichung dienen als Förderkriterien.

[+] Fördersätze und Top Ups

Fördersätze Studierendenmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) und wird vom DAAD für jedes Projekt neu festgelegt. Gültig für die Erasmus+ Projekte 2025 und 2026:

 

  „Projekt 2025 und 2026“
Gruppe 1Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden600 €/ Monat
Gruppe 2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern540 €/ Monat
Gruppe 3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn540 €/ Monat

Förderzeitraum: Jede Hochschule legt für jedes Erasmus+ Projekt je nach Mittelverfügbarkeit die Förderdauer fest (z.B. dass die ersten vier Monate eines Auslandssemesters durch Erasmus+ gefördert werden). 

ERASMUS Top-Ups (Zusatzförderungen)

1. Reisekosten und Green Travel (grünes Reisen)
Alle Studierenden erhalten ab dem Erasmus+ Projekt 2025 eine Reisekostenpauschale, die unterschiedlich hoch ausfällt, je nach Art der An- und Abreise – (grün/umweltfreundlich oder nicht). Zusätzlich können – ebenfalls je nach Art der An- und Abreise – noch geförderte Reisetage gewährt werden.

Erasmus+ fördert nachhaltiges Reisen (Green Travel) mit extra Zuschüssen, da umweltfreundliches Reisen meist teurer ist und mehr Reisezeit benötigt wird, entsprechend sind die Reisekostenpauschalen höher und es können zusätzliche Reisetage (bis sechs) gewährt werden, wenn Sie mit einem „grünen" Verkehrsmittel reisen. 

Für die Green Travel Förderung gilt:  mindestens 51% der An- und Abreise müssen mit nachhaltigen Verkehrsmitteln erfolgen.
Zu den nachhaltigen/umweltfreundlichen Verkehrsmitteln gehören:

  • Bahn
  • Bus
  • Fahrgemeinschaften
  • Fahrrad

 

2.    Top Up für Studierende mit „Fewer Opportunities“250 Euro / Monat

  • Studierende, die für ein Auslandssemester mit ihrem Kind/ihren Kindern zur Gasthochschule ins Ausland reisen
  • Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland einhergeht
  • Studierende aus einem nicht akademischen Haushalt

Ab dem Projekt 2026 zählen an der Fachhochschule Westküste die „erwerbstätigen Studierenden“ nicht mehr zu der Gruppe der Studierenden mit „Fewer Opportunities“.

Studierende, die die Zusatzförderung beantragen, verpflichten sich, entsprechende Original-Nachweise für fünf Jahre aufzubewahren und diese auf Nachfrage beim International Office der Fachhochschule Westküste einzureichen.  
Studierende mit einem GdB ab 50 können beim International Office der FH Westküste weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten erfragen.

Wie erfolgt die Beantragung der Zusatzförderung (Top-Ups)?

Die Beantragung der Zusatzförderung (Top-Ups) erfolgt über die Unterzeichnung der „Ehrenwörtlichen Erklärung Zusatzförderung Fewer Opportunities“ bzw. der "Ehrenwörtlichen Erklärung Zusatzförderung Grünes Reisen" zusammen mit der Bewerbung auf ein ERASMUS+ Stipendium. Eine nachträgliche Beantragung der Zusatzförderung ist nicht möglich, die Frist entspricht der Einreichung der Bewerbung auf ein Erasmus+ Stipendium.

[+] Vorbereitung und Ablauf Ihres Erasmus+ Auslandsstudiums

Einzureichende Formulare vor, während und nach dem Erasmus+ Studium

Vor Antritt des Auslandsstudiums

1. Grant Agreement
Nach erfolgreicher Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung erhalten Sie vom International Office per E-Mail eine Benachrichtigung über die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses sowie das Grant Agreement mit Ihren personalisierten Angaben. Dieses Dokument müssen Sie ergänzen, unterzeichnen und anschließend im Original im International Office einreichen.

2. Obligatorischer Sprachtest
Vor Beginn der Mobilität müssen Sie einen Online-Sprachtest in der Unterrichtssprache Ihrer Gasthochschule absolvieren. Hierzu erhalten Sie vor Ihrem Studienbeginn im Ausland einen Link zugesandt. Der Test ist kein Auswahlkriterium für die Förderung und wird erst durchgeführt, nachdem Sie für eine Erasmus+ Förderung ausgewählt wurden.

3. Erasmus+ Studierendencharta
Sie erhalten vom International Office die Studierendencharta, die Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Erasmus+ Programm aufklärt.

Vorbehaltlich verfügbarer Mittel werden Ihnen 70% Ihres Erasmus+ Mobilitätszuschusses zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes angewiesen, sofern alle erforderlichen Dokumente fristgerecht im International Office vorliegen.

Während des Auslandsstudiums

Sofern Sie Änderungen oder Ergänzungen an Ihrem Erasmus+ Learning Agreement for Studies vornehmen, müssen Sie diese innerhalb von fünf Wochen nach Ankunft an Ihrer Gasthochschule im digitalen Online Erasmus+ Agreement aufführen und von Ihrer Gasthochschule und Ihrer/m Studiengangsverantwortlichen an der FH Westküste genehmigen lassen.

Nach Beendigung des Auslandsstudiums

Folgende Unterlagen müssen spätestens 30 Tage nach Beendigung des Auslandsaufenthalts beim International Office vorliegen:

1. Letter of Confirmation
Den Letter of Confirmation erhalten Sie nach der Stipendienzusage für eine Erasmus+ Förderung vom International Office, diesen müssen Sie am Ende Ihres Aufenthalts von Ihrer Gasthochschule ausfüllen und unterzeichnen lassen.

2. Transcript of Records
Das Transcript of Records wird am Ende Ihres Aufenthalts von Ihrer Gastuniversität ausgestellt und muss im Anschluss beim International Office der FH Westküste eingereicht werden.

3. Online EU-Survey
Alle Erasmus+ Studierenden sind dazu verpflichtet, nach dem Auslandsaufenthalt einen Bericht über eine EU-Datenbank zu erstellen. Den Link zu der Umfrage erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr.

4. Erfahrungsbericht
Frei formulierter Erfahrungsbericht

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht und den Online EU-Survey abgelegt haben, wird Ihnen – vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel – die zweite Rate in Höhe von 30 % Ihrer Gesamtförderung überwiesen.

[+] Hinweise

  1. Hinweise zur Versicherung und zur Reisesicherheit
    Wir empfehlen Ihnen, den Newsletter-Service des Auswärtigen Amtes für Ihr Zielland zu abonnieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/newsletter/bestellen-node. Sobald Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland geändert werden, erhalten Sie dann automatisch eine E-Mail, unabhängig von Ihrem aktuellen Aufenthaltsort. Weiterhin empfehlen wir Ihnen auch, sich vor der Abreise in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren (https://elefand.diplo.de). Mithilfe der Krisenvorsorgeliste können die Auslandsvertretungen vor Ort in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell mit deutschen Staatsangehörigen in ihrem Amtsbezirk in Verbindung treten.
    Sie müssen für die Dauer des Auslandsaufenthalts krankenversichert sein. Zusätzlich wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Weitere Informationen erhalten Sie beim DAAD
    Versicherungsstelle Tel.: 0228/882-8770;
    E-Mail: versicherungsstelle(at)daad.de
    https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/
  2. Hinweise zum Bewerberportal
    Bitte notieren Sie sich Ihre MoveOn Zugangsdaten (insbesondere die verwendete Mailadresse), da Sie diese während des Bewerbungsprozesses mehrfach benötigen.
    Innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie per E-Mail benachrichtigt, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Erasmus Förderung erhalten werden.
    Überprüfen Sie bitte auch regelmäßig Ihren Spam Ordner, falls die Benachrichtigung dort eingegangen sein sollte.