Erasmus+ Auslandsstudium für Studierende
Erasmus + ermöglicht es Ihnen, für Ihren Auslandsaufenthalt an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen in Europa finanzielle Unterstützung zu erhalten.
[+] Ablauf der Bewerbung
Die Bewerbung um eine ERASMUS+ Förderung für ein Auslandsstudium erfolgt in einem zweistufigen Prozess:
- Zunächst müssen Sie sich bis zum 31. Januar auf einen Platz an einer unserer ERASMUS+ Partnerhochschulen über das Bewerbungsportal bewerben und zeitgleich das FHW Learning Agreement ausfüllen und bei Ihrem Studiengang einreichen.
- Sofern Sie eine Zusage für einen Platz an einer ERASMUS+ Partnerhochschule vom International Office erhalten, bekommen Sie vom International Office im Mai/Juni automatisch Informationen zur Bewerbung auf finanzielle Unterstützung dieses Auslandssemesters durch Erasmus+ zugesandt.
- Sie füllen das digitale Erasmus+ Learning Agreement for Studies (eine Anleitung finden Sie hier) aus und lassen es von Ihrem Studiengang und Ihrer Partnerhochschule genehmigen.
- Online Bewerbung über das Erasmus+ Bewerbungsformular, das Sie per Mail von uns erhalten haben.
- Folgende Dokumente müssen für die Bewerbung in MoveOn hochgeladen werden:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Falls zutreffend: unterzeichnete „Ehrenwörtlichen Erklärung Zusatzförderung Fewer Opportunities“
- Falls zutreffend: unterzeichnete „Ehrenwörtliche Erklärung Zusatzförderung Grünes Reisen“
- Falls zutreffend: unterzeichnete „Ehrenwörtliche Erklärung Zusatzförderung Grünes Reisen_Projekt 2024“
[+] Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung für ein Auslandssemester an einer Erasmus+ Partnerhochschule im Wintersemester 2024/25 bzw. im Sommersemester 2025 ist spätestens 3 Wochen vor Beginn des Semesters an der Erasmus+ Partnerhochschule.
Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen sowie deren fristgerechte Einreichung dienen als Förderkriterien.
[+] Fördersätze und Top Ups
Fördersätze Studierendenmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) und wird vom DAAD für jedes Projekt neu festgelegt. Im „Projekt 2023“ gelten die folgenden Förderraten für die drei Ländergruppen für Studienaufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen:
„Projekt 2023“ | ||
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600 €/ Monat |
Gruppe 2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 €/ Monat |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 490 €/ Monat |
„Projekt 2024“ | ||
Gruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 600 €/ Monat |
Gruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 €/ Monat |
Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 €/ Monat |
An der Fachhochschule Westküste erhalten Erasmus+ Studierende in dem "Projekt 2023“ und in dem „Projekt 2024“ eine finanzielle Förderung für maximal 5 Monate ihres Auslandssemesters. Die restliche Dauer Ihres Aufenthaltes wird als „Zero-Grant“ Zeitraum gewertet, d.h. ein Zeitraum ohne finanzielle Förderung. Studierende, die im WS 2023/24 und im SS 2024 ein Erasmus+ Stipendium erhalten, werden über das "Projekt 2023“ gefördert, während Studierende, die im WS 2024/25 und im SS 2025 ein Erasmus+ Stipendium für ihr Auslandssemester erhalten, über das "Projekt 2024“ gefördert werden.
ERASMUS Top-Ups (Zusatzförderungen)
Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS+ Stipendium zu erhalten, können für Aufenthalte ab dem Wintersemester 2022/23 zusätzlich folgende Zusatzförderungen ("Top-Ups") erhalten.
1. Top Up für „Grünes Reisen“ | 50 € einmalig + falls zutreffend Reisekostenzuschuss für bis zu 4 Tage |
- Hin- oder Rückreise mit dem Zug, Bus oder in einer Fahrgemeinschaft
- mindestens 50% der Strecke zur oder von der Gasthochschule muss "grün" zurückgelegt werden
Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und diese im International Office der Fachhochschule Westküste auf Anfrage zur Prüfung einzureichen.
Ab dem Projekt 2024 können bei grünem Reisen falls zutreffend bis zu 6 Tage bezuschusst werden.
2. Top Up für Studierende mit „Fewer Opportunities“ | 250 Euro / Monat |
- Studierende, die für ein Auslandssemester mit ihrem Kind/ihren Kindern zur Gasthochschule ins Ausland reisen
- Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland einhergeht
Ab dem Projekt 2022 treffen zusätzlich auch folgende Kriterien zu:
- Studierende aus einem nicht akademischen Haushalt
- erwerbstätige Studierende (die mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandspraktikums eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, deren monatlicher Erwerb über 450 € und unter 850 € lag)
Studierende, die die Zusatzförderung beantragen, verpflichten sich, entsprechende Original-Nachweise für fünf Jahre aufzubewahren und diese auf Nachfrage beim International Office der Fachhochschule Westküste einzureichen.
Studierende mit einem GdB ab 50 können beim International Office der FH Westküste weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten erfragen.
Wie erfolgt die Beantragung der Zusatzförderung (Top-Ups)?
Die Beantragung der Zusatzförderung (Top-Ups) erfolgt über die Unterzeichnung der „Ehrenwörtlichen Erklärung Zusatzförderung Fewer Opportunities“ bzw. der "Ehrenwörtlichen Erklärung Zusatzförderung Grünes Reisen_Projekt 2024" zusammen mit der Bewerbung auf ein ERASMUS+ Stipendium.
[+] Vorbereitung und Ablauf Ihres Erasmus+ Auslandsstudiums
Einzureichende Formulare vor, während und nach dem Erasmus+ Studium
Vor Antritt des Auslandsstudiums
1. Grant Agreement
Nach erfolgreicher Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung erhalten Sie vom International Office per E-Mail eine Benachrichtigung über die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses sowie das Grant Agreement mit Ihren personalisierten Angaben. Dieses Dokument müssen Sie ergänzen, unterzeichnen und anschließend im Original im International Office einreichen.
2. Obligatorischer Sprachtest
Vor Beginn der Mobilität müssen Sie einen Online-Sprachtest in der Unterrichtssprache Ihrer Gasthochschule absolvieren. Hierzu erhalten Sie vor Ihrem Studienbeginn im Ausland einen Link zugesandt. Der Test ist kein Auswahlkriterium für die Förderung und wird erst durchgeführt, nachdem Sie für eine Erasmus+ Förderung ausgewählt wurden.
3. Erasmus+ Studierendencharta
Sie erhalten vom International Office die Studierendencharta, die Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Erasmus+ Programm aufklärt.
Vorbehaltlich verfügbarer Mittel werden Ihnen 70% Ihres Erasmus+ Mobilitätszuschusses zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes angewiesen, sofern alle erforderlichen Dokumente fristgerecht im International Office vorliegen.
Während des Auslandsstudiums
Sofern Sie Änderungen oder Ergänzungen an Ihrem Erasmus+ Learning Agreement for Studies vornehmen, müssen Sie diese innerhalb von fünf Wochen nach Ankunft an Ihrer Gasthochschule im digitalen Online Erasmus+ Agreement aufführen und von Ihrer Gasthochschule und Ihrer/m Studiengangsverantwortlichen an der FH Westküste genehmigen lassen.
Nach Beendigung des Auslandsstudiums
Folgende Unterlagen müssen spätestens 30 Tage nach Beendigung des Auslandsaufenthalts beim International Office vorliegen:
1. Letter of Confirmation
Den Letter of Confirmation erhalten Sie nach der Stipendienzusage für eine Erasmus+ Förderung vom International Office, diesen müssen Sie am Ende Ihres Aufenthalts von Ihrer Gasthochschule ausfüllen und unterzeichnen lassen.
2. Transcript of Records
Das Transcript of Records wird am Ende Ihres Aufenthalts von Ihrer Gastuniversität ausgestellt und muss im Anschluss beim International Office der FH Westküste eingereicht werden.
3. Online EU-Survey
Alle Erasmus+ Studierenden sind dazu verpflichtet, nach dem Auslandsaufenthalt einen Bericht über eine EU-Datenbank zu erstellen. Den Link zu der Umfrage erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr.
4. Erfahrungsbericht
Frei formulierter Erfahrungsbericht
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht und den Online EU-Survey abgelegt haben, wird Ihnen – vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel – die zweite Rate in Höhe von 30 % Ihrer Gesamtförderung überwiesen.
[+] Hinweise
- Hinweise zur Versicherung und zur Reisesicherheit
Wir empfehlen Ihnen, den Newsletter-Service des Auswärtigen Amtes für Ihr Zielland zu abonnieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/newsletter/bestellen-node. Sobald Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland geändert werden, erhalten Sie dann automatisch eine E-Mail, unabhängig von Ihrem aktuellen Aufenthaltsort. Weiterhin empfehlen wir Ihnen auch, sich vor der Abreise in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren (https://elefand.diplo.de). Mithilfe der Krisenvorsorgeliste können die Auslandsvertretungen vor Ort in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell mit deutschen Staatsangehörigen in ihrem Amtsbezirk in Verbindung treten.
Sie müssen für die Dauer des Auslandsaufenthalts krankenversichert sein. Zusätzlich wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Weitere Informationen erhalten Sie beim DAAD
Versicherungsstelle Tel.: 0228/882-8770;
E-Mail: versicherungsstelle(at)daad.de
https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/ - Hinweise zum Bewerberportal
Bitte notieren Sie sich Ihre MoveOn Zugangsdaten (insbesondere die verwendete Mailadresse), da Sie diese während des Bewerbungsprozesses mehrfach benötigen.
Innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie per E-Mail benachrichtigt, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Erasmus Förderung erhalten werden.
Überprüfen Sie bitte auch regelmäßig Ihren Spam Ordner, falls die Benachrichtigung dort eingegangen sein sollte.
Kontakt
Wir sind telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Gerne bieten wir telefonische, digitale oder persönliche Beratungstermine vor Ort an. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns, wenn Sie eine Beratung wünschen.
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…und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
E-Mail
international(at)fh-westkueste.de
Postanschrift
Fachhochschule Westküste
International Office
Fritz-Thiedemann-Ring 20
25746 Heide
Antje Korthals M.A.
Leiterin International Office
Telefon
+49 (0) 481 8555-171
Telefax
+49 (0) 481 8555-101
Anne-Katrin Beck M.A.
Leitung Strategie Internationalisierung
Schwerpunkt: Incoming Studierende, Geflüchtete
Telefon
+49 (0) 481 8555-173
Telefax
+49 (0) 481 8555-101
E-Mail
beck(at)fh-westkueste.de
Anna Sophie Tuxen
Schwerpunkte: Outgoing Studierende, Stipendienprogramme
Telefon
+49 (0) 481 8555-172
Telefax
+49 (0) 481 8555-101
E-Mail
tuxen(at)fh-westkueste.de