PROMOS
PROMOS wird gefördert vom DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und trägt zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden bei. Das International Office der Fachhochschule Westküste vergibt im Rahmen von PROMOS Stipendien für folgende Programmlinien:
- Studienaufenthalte (1-6 Monate)
- Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
[+] Bewerbungsfristen
31. Januar für Auslandsaufenthalte beginnend ab Januar - Juni.
30. Juni für Auslandsaufenthalte beginnend ab Juli - Dezember.
[+] Ablauf der Bewerbung
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht beim International Office ein (Gebäude: 1.1, Raum: 0.033/34), Adresse: Fritz-Thiedemann-Ring 20, 25746 Heide.
Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgt die Auswahl der Stipendiat*innen und Sie erhalten von uns eine Förderzusage.
Bewerbungsunterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes PROMOS-Bewerbungsformular
- formelles Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4-Seite, zum Mehrwert des Auslandsaufenthaltes in Bezug auf den individuellen Studienverlauf, Beschreibung des Vorhabens, warum Sie sich für das Land und die Hochschule/das Unternehmen entschieden haben, wie Ihnen der Auslandsaufenthalt für die Zukunft weiterhelfen kann und falls zutreffend, welche besonderen Herausforderungen Sie parallel zum Studium haben (z.B. Grad der Behinderung, Betreuung eigenes Kind, Pflege eines Angehörigen)
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache (wir akzeptieren TOEFL-, IELTS- oder UNICERT-Sprachnachweise und auch den DAAD Sprachnachweis – die Vorlage hierzu ist im Bereich "Downloads" zu finden. Den DAAD-Sprachnachweis können Sie sich ggfs. bei den Sprachdozenten der FH Westküste ausfüllen lassen. Beachten Sie dabei genügend Zeit für die Ausstellung des Ergebnisses einzuplanen. Bitte beachten Sie auch, dass der eingereichte Sprachnachweis nicht älter als 2 Jahre sein darf.
- lückenloser, tabellarischer Lebenslauf
- aktueller Notenspiegel/HIS-Ausdruck
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses sowie bei Nicht-EU-Bürgern eine Kopie ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Visums
- Offizielle Bestätigung Ihrer Gasthochschule/Ihres Gastunternehmens über das Auslandssemester/Auslandspraktikum
- Gutachten eines Lehrenden der FH Westküste(Hinweis: die Gutachterin/der Gutachter muss das Gutachten direkt an das International Office schicken, entweder per E-Mail (international@fh-westkueste.de) oder in einem verschlossenen Umschlag.)
- Nachweis über ehrenamtliches Engagement und ggf. Nachweise über besondere Herausforderungen parallel zum Studium (z.B. Geburtsurkunde eigene/s Kind/er; Unterlagen Pflegekasse; ärztliches Gutachten; Schwerbehindertenausweis)
[+] Auswahl
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch eine hochschulinterne Auswahlkommission. Folgende Auswahlkriterien spielen dabei eine Rolle:
- Vollständigkeit und Qualität der Bewerbungsunterlagen
- Studienleistungen
- Nachgewiesenes gesellschaftliches Engagement / nachgewiesene besondere Herausforderungen parallel zum Studium
- Motivationsschreiben
- Notwendige Sprachkenntnisse
- Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes für das jeweilige Studium
- Gutachten
Innerhalb von 4 Wochen nach Bewerbungsfrist werden die Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail benachrichtigt, wie sich die Auswahlkommission entschieden hat.
[+] Nachbereitung
Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes beim International Office einzureichende Unterlagen:
- Letter of Confirmation
Den Letter of Confirmation erhalten Sie mit der Stipendienzusage. Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrer Gasthochschule bzw. Ihrem Gastunternehmen am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes ausfüllen und unterzeichnen - Frei formulierter Erfahrungsbericht
[+] Hinweise
Wichtig:
- es besteht kein Recht auf Förderung, d.h. die FH Westküste behält es sich vor, Aufenthalte für einen kürzeren Zeitraum als in der Bewerbung angegeben zu fördern, um letztendlich mehr Mobilitäten fördern zu können
- Es kann nur die Zeit gefördert werden, die Sie an der Gastuniversität bzw. dem Gastunternehmen anwesend sein müssen. Etwaige Aufenthalte vor oder nach dieser Zeit sind nicht förderfähig. Bitte beachten Sie dies bei der Angabe des Förderzeitraums auf dem Bewerbungsformular.
- aufgrund begrenzter Mittel können evtl. nicht alle Bewerberinnen und Bewerber gefördert werden
- Die Fördersumme setzt sich aus einer länderspezifischen DAAD-Reisekostenpauschale und/oder einem monatlichen Teilstipendium zusammen
- Studien- und Praktikumsaufenthalte im ERASMUS+-Raum können in der Regel nicht gefördert werden (Ausnahmen bitte im International Office erfragen)
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine offizielle Zusage der Gasteinrichtung vorliegen
- Praktika, für die die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht in PROMOS gefördert werden (siehe: https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/praktika-im-ausland/praktikumsvermittlung/)
- Studierende, die für den geplanten Auslandsaufenthalt bereits durch andere Programme wie z.B. Erasmus+ gefördert werden, können sich leider nicht für ein PROMOS-Stipendium bewerben.
- Eine PROMOS-Förderung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung und/oder während des Aufenthalts-/Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
Versicherung im Ausland:
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um ausreichenden Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt. Als PROMOS-Stipendiat besteht die Möglichkeit eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung über den Gruppentarif des DAAD abzuschließen