Erasmus+ Auslandspraktikum für Studierende

Durch das EU-Programm Erasmus+ wird es Ihnen ermöglicht, Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland zu absolvieren.

*Hinweis: Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (Liste unter https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de) sowie in Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z. B. Nationale Agenturen).

[+] Ablauf der Bewerbung

Bitte beachten Sie die Anleitung zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen.

  1. Eigenständige Suche nach einem geeignetem Praktikumsplatz; bei Praxissemestern: Formalia des Praxissemesterbüros berücksichtigen
  2. Erasmus+ Learning Agreement for Traineeships ausfüllen, unterschreiben und von Ihrem Gastunternehmen und vom Praxissemesterbeauftragten an der FH Westküste unterzeichnen lassen. Bei freiwilligen und Absolventenpraktika muss das Learning Agreement for Traineeships von der Leitung des International Office, Frau Korthals, unterzeichnet werden.
    Bitte beachten Sie das Merkblatt mit Ausfüllhinweisen.
  3. Online Bewerbung über das MoveOn Bewerbungsportal
    Bitte benutzen Sie zur Anmeldung beim MoveOn Bewerbungsportal die Login-Daten Ihres Studierendenkontos (LogIn Daten für Moodle; z.B. maxmus63)
    Bitte benutzen Sie das im Portal verknüpfte Formular „Bewerbung für ein ERASMUS+ Stipendium für ein Auslandspraktikum“
    Folgende Dokumente müssen für die Bewerbung bei MoveOn hochgeladen werden:

[+] Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung für ein Praktikum im europäischen Ausland im Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025 ist spätestens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn.
Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen sowie deren fristgerechte Einreichung dienen als Förderkriterien ("first come, first serve").

[+] Fördersätze und Top Ups

Fördersätze

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) und wird vom DAAD für jedes Projekt neu festgelegt. Das Projektjahr bezieht sich auf den Beginn des Projektes. Jede Hochschule legt im Rahmen der mehrjährigen Projekte, die auch parallel laufen können, je nach Mobilitätsart und vorhandenem Budget fest, aus welchem Projekt gefördert wird. Deshalb kann es vorkommen, dass Studierende verschiedener Hochschulen verschiedene Förderraten erhalten. Im „Projekt 2023“ und im „Projekt 2024“ gelten die folgenden Förderraten für die drei Ländergruppen für Praktikumsaufenthalte:

  „Projekt 2023“
Gruppe 1Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden750 €/ Monat
Gruppe 2Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern690 €/ Monat
Gruppe 3Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn640 €/Monat
  „Projekt 2024“
Gruppe 1Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden750 €/ Monat
Gruppe 2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern690 €/ Monat
Gruppe 3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn690 €/Monat

An der Fachhochschule Westküste erhalten Erasmus+ Studierende in den „Projekten 2023 und 2024“ eine finanzielle Förderung für die ersten 140 Tage (= 20 Wochen) ihres Praktikums. Die restliche Dauer Ihres Aufenthalts wird als „Zero-Grant“- Zeitraum gewertet, d.h. ein Zeitraum ohne finanzielle Förderung. Studierende, die im akademischen Jahr 2024/25 ein freiwilliges Praktikum oder ein Absolventenpraktikum durchführen und ein Erasmus+ Stipendium erhalten, werden über das „Projekt 2023“ gefördert. Studierende, die im Sommersemester 2025 das Pflichtpraxissemester durchführen und ein Erasmus+ Stipendium erhalten, werden über das „Projekt 2024“ gefördert.

ERASMUS Top-Ups (Zusatzförderungen)

Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können für Aufenthalte ab dem Wintersemester 2022/23 zusätzlich folgende Zusatzförderungen ("Top-Ups") erhalten.

1.    Top Up für „Grünes Reisen“50 € einmalig + falls zutreffend Reisekostenzuschuss für bis zu 4 Tage
  • Hin- oder Rückreise mit dem Zug, Bus oder in einer Fahrgemeinschaft
  • mindestens 50% der Strecke zum oder vom Gastunternehmen muss "grün" zurückgelegt werden

Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und diese im International Office der Fachhochschule Westküste auf Anfrage zur Prüfung einzureichen.

Ab dem Projekt 2024 können bei grünem Reisen falls zutreffend bis zu 6 Tage bezuschusst werden.

2.    Top Up für Studierende mit „Fewer Opportunities“250 €/Monat
  • Studierende, die für ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ihren Kindern zum Gastunternehmen ins Ausland reisen
  • Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland einhergeht

    Ab dem Projekt 2022 treffen zusätzlich auch folgende Kriterien zu:

  • Studierende aus einem nicht-akademischen Haushalt
  • erwerbstätige Studierende (die mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandspraktikums eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, deren monatlicher Erwerb über 450 € und unter 850 € lag)

Studierende, die die Zusatzförderung beantragen, verpflichten sich, entsprechende Original-Nachweise für fünf Jahre aufzubewahren und diese auf Nachfrage beim International Office der Fachhochschule Westküste einzureichen.  
Studierende mit einem GdB ab 50 können beim International Office der FH Westküste weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten erfragen.

Wie erfolgt die Beantragung der Zusatzförderung (Top-Ups)?

Die Beantragung der Zusatzförderung (Top-Ups) erfolgt über die Unterzeichnung der „Ehrenwörtlichen Erklärung Zusatzförderung Fewer Opportunities“ bzw. der "Ehrenwörtlichen Erklärung Zusatzförderung Grünes Reisen Projekt 2024" zusammen mit der Bewerbung auf ein ERASMUS+ Stipendium.

[+] Vorbereitung und Ablauf Ihres Erasmus+ Auslandspraktikums

Einzureichende Formulare vor, während und nach dem Erasmus+ Studium

Vor Antritt des Auslandspraktikums

1. Grant Agreement
Nach erfolgreicher Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung erhalten Sie vom International Office per E-Mail eine Benachrichtigung über die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses sowie das Grant Agreement mit Ihren personalisierten Angaben. Dieses Dokument müssen Sie ergänzen, unterzeichnen und anschließend im Original im International Office einreichen.

2. Obligatorischer Sprachtest
Vor Beginn der Mobilität müssen Sie einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache Ihres Praktikumsunternehmens absolvieren. Hierzu erhalten Sie vor Beginn Ihres Auslandspraktikums einen Link zugesandt. Der Test ist kein Auswahlkriterium für die Förderung und wird erst durchgeführt, nachdem Sie für eine Erasmus+ Förderung ausgewählt wurden.

3. Erasmus+ Studierendencharta
Sie erhalten vom International Office die Studierendencharta, die Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Erasmus+ Programm aufklärt.

Vorbehaltlich verfügbarer Mittel werden Ihnen 70% Ihres Erasmus+ Mobilitätszuschusses zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts angewiesen, sofern alle erforderlichen Dokumente fristgerecht im International Office vorliegen. 

Während des Auslandspraktikums

Sofern Änderungen am ursprünglichen Learning Agreement for Traineeships vorgenommen werden, müssen diese im zweiten Teil desselben Formulars (During the Mobility) beschrieben werden und vom Gastunternehmen, dem Praxissemesterbeauftragten und dem Studierenden bestätigt werden. Dieser Schritt darf elektronisch erfolgen. 

Nach Beendigung des Auslandspraktikums

Folgende Unterlagen müssen spätestens 30 Tage nach Beendigung des Auslandsaufenthalts beim International Office vorliegen:

1. Letter of Confirmation
Den Letter of Confirmation erhalten Sie nach der Stipendienzusage für eine Erasmus+ Förderung vom International Office, diesen müssen Sie am Ende Ihres Aufenthalts von Ihrem Gastunternehmen ausfüllen und unterzeichnen lassen. 

2. Transcript of Records
Das Traineeship Certificate muss am letzten Tag Ihres Praktikums von Ihrem Gastunternehmen ausgefüllt und unterzeichnet werden.

3. Online EU-Survey
Alle Erasmus+ Studierenden sind dazu verpflichtet, nach dem Auslandsaufenthalt einen Bericht eine EU-Datenbank zu erstellen. Den Link zu der Umfrage erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr.

4. Erfahrungsbericht
Frei formulierter Erfahrungsbericht

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht und den Online EU-Survey abgelegt haben, wird Ihnen – vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel – die zweite Rate in Höhe von 30 % Ihrer Gesamtförderung überwiesen.

[+] Hinweise

  1. Hinweise zur Versicherung und zur Reisesicherheit
    Wir empfehlen Ihnen, den Newsletter-Service des Auswärtigen Amtes für Ihr Zielland zu abonnieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/newsletter/bestellen-node. Sobald Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland geändert werden, erhalten Sie dann automatisch eine E-Mail, unabhängig von Ihrem aktuellen Aufenthaltsort. Weiterhin empfehlen wir Ihnen auch, sich vor der Abreise in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren (https://elefand.diplo.de). Mithilfe der Krisenvorsorgeliste können die Auslandsvertretungen vor Ort in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell mit deutschen Staatsangehörigen in ihrem Amtsbezirk in Verbindung treten.
    Sie müssen für die Dauer des Auslandsaufenthalts krankenversichert sein. Zusätzlich wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Weitere Informationen erhalten Sie beim DAAD
    Versicherungsstelle Tel.: 0228/882-8770;
    E-Mail: versicherungsstelle(at)daad.de
    https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/
  2. Hinweise zum Bewerberportal
    Bitte notieren Sie sich Ihre MoveOn Zugangsdaten (insbesondere die verwendete Mailadresse), da Sie diese während des Bewerbungsprozesses mehrfach benötigen.
    Innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie per E-Mail benachrichtigt, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Erasmus Förderung erhalten werden.
    Überprüfen Sie bitte auch regelmäßig Ihren Spam Ordner, falls die Benachrichtigung dort eingegangen sein sollte.

Kontakt

Wir sind telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Gerne bieten wir telefonische, digitale oder persönliche Beratungstermine vor Ort an. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns, wenn Sie eine Beratung wünschen.

Sie möchten einen Termin vereinbaren?
Nennen Sie uns einfach…

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…und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.


E-Mail
international(at)fh-westkueste.de

Postanschrift
Fachhochschule Westküste
International Office
Fritz-Thiedemann-Ring 20
25746 Heide


Antje Korthals M.A.
Leiterin International Office

Telefon
+49 (0) 481 8555-171

Telefax
+49 (0) 481  8555-101

E-Mail
korthals(at)fh-westkueste.de


Anne-Katrin Beck M.A.
Leitung Strategie Internationalisierung
Schwerpunkt: Incoming Studierende, Geflüchtete

Telefon
+49 (0) 481 8555-173

Telefax
+49 (0) 481 8555-101

E-Mail
beck(at)fh-westkueste.de


Anna Sophie Tuxen
Schwerpunkte: Outgoing Studierende, Stipendienprogramme

Telefon
+49 (0) 481 8555-172

Telefax
+49 (0) 481 8555-101

E-Mail
tuxen(at)fh-westkueste.de